Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24. 7. 2009 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der Kosten einer Oberkieferoperation zwecks Vorbereitung einer Zahnimplantatversorgung bei seiner mitversicherten Tochter M***** gemäß den Zahnarztrechnungen vom 15. 1. 2009 und 30. 1. 2009 über 959,06 EUR, 605,06 EUR und 999,63 EUR (insgesamt sohin 2.563,75 EUR) ab. Aus der
Begründung: des Bescheids ergibt sich, dass die Versorgung mit einem abnehmbaren Zahnersatz auch o... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Im Sommer 2007 suchte der am 29. 6. 1964 geborene Kläger die Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Dr. Ursula H*****, zur Zahnsanierung auf. Da einige Zähne nicht sanierbar waren, wurden sie von DDr. Michael Ö*****, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, gezogen. Der Kläger wurde von Dr. H***** informiert, dass ein Lückenschluss entweder durch einen abnehmbaren oder einen festsitzenden Zahnersatz möglich sei. Er entschlo... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach Paragraph 46, Absatz eins, ASGG die Rev... mehr lesen...
Norm: ASVG §153BSVG §95GSVG §94
Rechtssatz: Auch über extrem seltene aber schwerwiegende Risiken ist aufzuklären, wenn sie für die Behandlung wesenstypisch sind oder in der medizinischen Wissenschaft bereits ernsthafte Stimmen darauf hinweisen, die nicht als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen. Nach medizinischer Erkenntnis sind Zahnfüllungen aus Amalgam in der Regel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §153
Rechtssatz: Bei einer Zahnbehandlung - wie bei jeder anderen Krankenbehandlung - ist der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt der Notwendigkeit der Krankenbehandlung anzunehmen, das heißt mit dem faktischen Beginn der Behandlung. Entscheidungstexte 10 ObS 252/97z Entscheidungstext OGH 19.08.1997 10 ObS 252/97z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §153Mustersatzung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger §32 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32 Abs3Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §35Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §32 Abs3Satzung 2007 der Wr Gebietskrankenkasse §30
Rechtssatz: Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, bei einem auch als Pflichtleistung zu erbringenden Zahnersatz z... mehr lesen...
Norm: ASVG §153
Rechtssatz: 1. Ein Vertragszahnarzt, der nach Beratung eines Patienten auf dessen Wunsch Kunststoff anstelle von Amalgam als Füllungsmaterial auch in einem Regelfall verwendet, kann nicht wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinien disziplinarisch bestraft werden. 2. Das in den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kassenzahnärztliche Versorgung e... mehr lesen...