Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Berufungen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 21. November 1994, mit dem dieser festgestellt hatte, bestimmte Bedienstete, auf deren Beschäftigungsverhältnisse teils kraft Gesetzes, teils kraft Vereinbarung das Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetz anzuwenden sei, seien ab bestimmten Zeitpunkten der Pensionsversicherung der Angestellten... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Berufungen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 15. November 1994, mit dem dieser festgestellt hatte, bestimmte Bedienstete des Landes Vorarlberg seien teils seit dem 1. Juli 1994, teils seit bestimmten späteren Zeitpunkten der Pensionsversicherung der Angestellten zugehörig, "gemäß § 14 Abs. 4 ASVG" in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG keine ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Gleichartigkeit" des "Kreises von Bediensteten" mit dem in § 14 Abs 1 Z 2 ASVG umschriebenen Personenkreis, die nach § 14 Abs 4 ASVG zur Pensionsversicherung der Angestellten gehören sollen, muß in bezug auf diejenigen Personen gegeben sein, die von bestimmten Entlohnungsschemata des VBG erfaßt werden. Daraus ergibt sich das gesetzliche Erfordernis eines Abstellens auf die Grenzziehung, die das VBG zwischen denjenigen Personen, die unter die in § 14 Abs 1 Z 2 ASVG aufgezäh... mehr lesen...
Index: L24008 Gemeindebedienstete Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §14 Abs1 Z2;ASVG §14 Abs4;GdBedG Vlbg 1988 §139 Abs1 idF 1994/028;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/18 95/08/0174 2
(hier: Eine von der Art der DIENSTLEISTUNG bewußt
abstrahierende analoge Anwendung des § 14 Abs 1 Z 2 ASVG auf
Bedienstete, auf die das Vlbg GdBedG kraft Vereinbarung
anz... mehr lesen...
Index: L22008 Landesbedienstete Vorarlberg66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §13;ASVG §14 Abs1 Z2;ASVG §14 Abs4;LBedG Vlbg 1988 §138 Abs1 idF 1994/027;
Rechtssatz: Die Regelung der Versicherungszugehörigkeit als solcher steht ebensowenig zur "Disposition" des Landesgesetzgebers und es steht diesem ebensowenig zu, sich über die bundesgesetzlichen Vorschriften, in denen die Versicherungszugehörig... mehr lesen...