RS Vwgh 1997/3/18 95/08/0174

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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L22008 Landesbedienstete Vorarlberg
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §13;
ASVG §14 Abs1 Z2;
ASVG §14 Abs4;
LBedG Vlbg 1988 §138 Abs1 idF 1994/027;

Rechtssatz

Die Regelung der Versicherungszugehörigkeit als solcher steht ebensowenig zur "Disposition" des Landesgesetzgebers und es steht diesem ebensowenig zu, sich über die bundesgesetzlichen Vorschriften, in denen die Versicherungszugehörigkeit geregelt ist, "hinwegzusetzen", wie dies in bezug auf die Parteien eines mit einem privaten Dienstgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrages zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080174.X03

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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