Entscheidungsgründe: Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt lehnte mit Bescheid vom 19. 2. 2004 den Antrag des Klägers vom 7. 11. 2003 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, dass Berufsunfähigkeit im Sinn des § 273 ASVG nicht vorliege. Das Erstgericht wies ein dagegen erhobenes auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 12. 2003 gerichtetes Klagebegehren ab. Nach seinen wesentlichen Feststellungen absolvierte der am 21.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 11. 1949 geborene Kläger ist gelernter Fleischer. Von 1973 bis 1990 übte er selbständig das Gewerbe „Vieh- und Fleischhandel" aus. Von 1991 bis 1994 verkaufte er Wein im Außendienst. Auch von Herbst 1994 bis Sommer 1995 arbeitete er als Außendienstverkäufer. Zuletzt war er von April 1997 bis April 2001 bei einer Räucheranlagenservice- und -handelsfirma als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Dort verrichtete er folgende Tätigkeiten: Kundenberatun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Matzka (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Paul H*****, ohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berufsunfähigkeit des Klägers unter Hinweis auf die Entscheidung SSV-NF 4/143 (vgl auch RIS-Justiz RS0084393; zuletzt 10 ObS 343/99k und 10 ObS 323/00y) zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die Berufsunfähigkeit des Klägers unter Hinweis auf die Entscheidung SSV-NF 4/143 vergleiche auch RIS-Justiz RS0084393; zuletzt 10 ObS 343/99k und 10 ObS 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 3. 1944 geborene Kläger hat den Beruf des Maurers erlernt und die Lehrabschlussprüfung abgelegt. Er übte von 1973 bis 1994 die Tätigkeit eines Stationsleiters einer Liftanlage aus: Er war verantwortlicher Stationsleiter von Schiliften, die er jährlich von November bis April (6 Monate) betreute. In der Zeit von Mai bis Oktober (ebenfalls 6 Monate) führte er Maurerarbeiten durch; er war der einzige Betriebsmaurer seines Arbeitgebers T***** Fremdenverkehrs-Ges... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab 1. 2. 1996) ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 30. 3. 1945 geborene Kläger keinen Beruf erlernt hat und seit dem 25. 7. 1996 bei der A***** GmbH in G***** ursprünglich in der Milchtrocknungsabteilung und später in der Rohstoffübernahme bzw Qualitätskontrolle beschäftigt ist. Er erlangte schließlich die innerbetriebliche Qualifkation als Meis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes entgegenzuhalten: Wie ein Krankheitsbild zu beurteilen ist und wie das Leistungskalkül zu ermi... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 10. 1943 geborene Kläger absolvierte eine Lehre als Schlosser und den Berufsschulbesuch, ohne jedoch die vorgesehene Lehrabschlußprüfung abzulegen. Er stieg dann sofort auf Helfertätigkeiten um und war unter anderem als Gerüster, Anstreicher und Hilfs- und Stahlarbeiter tätig. Die aufgrund der Ausbildung angeeigneten Grundkenntnisse hat der Kläger nie im Sinne des kompletten Berufsbildes angewendet, da er nie direkt im Beruf des Schlossers tätig war. Seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 11. 1965 geborene Kläger absolvierte bereits ab dem 8. Lebensjahr zweimal wöchentlich ein Fußballtraining und eine ganze Reihe von Fußballspielen. Nachdem er zunächst in einer Jugendmannschaft spielte, kam er 1978 zum Sportklub R*****, bei dem er in einer Nachwuchsmannschaft bis 1982 bereits wöchentlich viermal trainierte und jeweils ein Spiel absolvierte. Durch das Training sollten Ballannahme, Ballführung, Kopfballspiel, Schußtechnik, fußballtec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin arbeitete vom 6. 2. 1996 bis zu der am 5. 7. 1996 zum 18. 7. 1996 ausgesprochenen Dienstgeberkündigung im Hotelbetrieb der beklagten Partei, der ein Klein- bis Mittelbetrieb ist und als Familienbetrieb geführt wird, als Rezeptionistin. Die Klägerin hat eine fünfjährige Hotelfachschule mit Reifeprüfung absolviert und war anschließend etwa sechs oder sieben Jahre als Rezeptionistin in unterschiedlichsten Hotelbetrieben beschäftigt. Die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.11.1944 geborene Kläger arbeitete nach Absolvierung der Pflichtschule und einer Kfz-Mechanikerlehre ohne Lehrabschlußprüfung von 1962 bis 1963 als Kfz-Mechaniker und kurz auch als Kfz-Schlosser. Nach dem Präsenzdienst war er von Oktober 1964 bis April 1965 wieder als Schlosser tätig. Von Mai bis Oktober 1965 arbeitete er als Schankbursch, danach bis 1972 wieder als Kfz-Mechaniker. Von 1972 bis 1975 arbeitete er als Nähmaschinenmechaniker und in den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 3. Satz ZPO). Die Verletzung einer Anleitungspflicht zur Gutachtensergänzung (des internistischen Sachverständigen) wurde in der Berufung nicht gerügt und kann daher in der Revision nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68). Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, 3. Satz ZPO). Die Verletz... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Eine kollektivvertragliche Bestimmung, wonach bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern als Arbeiter anzusehen sind, ist jedoch unwirksam, wenn die Leistungskriterien für ein Angestelltenverhältnis sprechen. Entscheidungstexte 10 ObS 32/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 32/92 Veröff: SSV-NF 6/20 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §245ASVG §273
Rechtssatz: Die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit muss eine solche Tätigkeit gewesen sein, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit und damit gemäß § 245 ASVG die Leistungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat ursprünglich eine Maler- und Anstreicherlehre absolviert und mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Seit dem Jahr 1971 begann er mit dem praktischen Erlernen der Dachdeckerei: Er gründete in diesem Jahr eine Dachdeckerfirma, für die er einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt erlernte er das Dachdeckergewerbe. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Dachdecker war er überwiegend als Geschäftsführer seines Unternehmens ka... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. Februar 1988 die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren und trug der beklagten Partei die Erbringung einer vorläufigen Zahlung von 5.000 S monatlich auf. Es gelangte zum Ergebnis, daß die am 20. April 1942 geborene Klägerin, die zuletzt als Laborangestellte tätig war, auf Grund des medizinischen Leistungskalküls, wonach kontinuierliches Gehen, Stehen oder Sitzen nicht länger... mehr lesen...
Norm: ASVG §14
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer vorwiegend zur Leistung höherer, nicht kaufmännischer Dienste angestellt wurde, bilden die Kollektivverträge wesentliche Hinweise. Wurde ein Arbeitnehmer in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe eines Kollektivvertrages für Angestellte eingereiht, so ist dies ein wichtiges Indiz für eine Tätigkeit als Angestellter (vgl Schaub Arbeitsrechtshandbuch 49). Entsche... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz und Z 2 ASVG ist der Inhalt der Tätigkeit und nicht die Vereinbarung der Parteien über das Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Dies gilt insbesondere auch für die Lösung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten durch eines der im § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG angeführten Berufsgesetze geregelt ist (unter Ablehnung von VwGHSlg 5966/A). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 AASVG §273
Rechtssatz: "Vertragsangestellte", die zwar Arbeitertätigkeiten verrichten, auf deren Dienstverhältnis aber nach dem Dienstvertrag das AngG gelten soll, werden bei der Frage der Leistungszugehörigkeit und Leistungszuständigkeit den echten Angestellten gleichgestellt. Bei der Prüfung ob Berufsunfähigkeit vorliegt ist jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit auszugehen. (hier: "Heilbademeisterin und Heilmasse... mehr lesen...