Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Das Besorgen des Krankenscheines dient der Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung aus dem Versicherungsfall der Krankheit, der aber nicht zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen zu zählen ist. Das Besorgen des Krankenscheines zählt deshalb nicht unmittelbar zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, es ist ihr aber gleichzuhalten. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175 Abs2 Z2ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn das Besorgen des Krankenscheines der Geltendmachung des Leistungsanspruchs aus der Krankenversicherung dient, ist noch nicht gesagt, daß der hiefür zurückgelegte Weg dem Weg zur Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden kann und muß; auf diesen ist vielmehr § 175 Abs 2 Z 2 ASVG auch nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175
Rechtssatz: Da der Krankenschein nur dazu dient, um die Krankenbehandlung durch einen Vertragsarzt oder eine eigene Einrichtung (Vertragseinrichtung) des Versicherungsträgers in Anspruch nehmen zu können, und die Krankenbehandlung selbst nicht wesentlich betrieblichen Interessen dient, kann auch das Besorgen des Krankenscheins nicht wesentlich solchen Interessen dienen und daher im ursächlichen Zusammenhang mit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit Anfang 1957 als niedergelassener Augenfacharzt Vertragspartner der Salzburger Gebietskrankenkasse. Im Jahre 1958 wurde im Krankenhaus Zell am See, dessen Rechtsträger die klagende Partei ist, eine Augenstation installiert, zu deren Leiter der Beklagte bestellt wurde. Im Jahre 1972 wurde aus der Augenstation eine Augenabteilung, in deren Rahmen ab 1. April 1974 eine Sehschule eröffnet wurde. Der Beklagte ist auf Grund eines Sonderdienstver... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §135 Abs3ASVG §350 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch durch Krankenordnungen als dem Gesetz nachrangige Gestaltungsmittel auf der Rechtsstufe einer Verordnung (VfGHSlg 3386) könnte der im Gesetz verankerte Anspruch des Versicherten auf eine im Einzelfall ausreichende Krankenbehandlung nicht eingeschränkt werden. Der Auffassung Binders (in Tomandl, SV-System, 2.2.3., 3.Ergänzungslieferung), daß die Gewährung besonderer Behandlungsmetho... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §135 Abs3ASVG §350 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach dem Gesetz hat der Versicherte gegenüber dem Krankenversicherungsträger Anspruch auf die notwendige Heilbehandlung; eine vorherige chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Mit diesem gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf Gewährung der notwendigen ärztlichen Behandlung gegen Vorlage eines Krankenscheines sind vertragliche Regelungen unver... mehr lesen...