Norm
ASVG §135 Abs3Rechtssatz
Das Besorgen des Krankenscheines dient der Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung aus dem Versicherungsfall der Krankheit, der aber nicht zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen zu zählen ist. Das Besorgen des Krankenscheines zählt deshalb nicht unmittelbar zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, es ist ihr aber gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083894Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_002