RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1992
beobachten
merken

Norm

ASVG §135 Abs3
ASVG §361 Abs3

Rechtssatz

Das Besorgen des Krankenscheines dient der Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung aus dem Versicherungsfall der Krankheit, der aber nicht zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen zu zählen ist. Das Besorgen des Krankenscheines zählt deshalb nicht unmittelbar zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, es ist ihr aber gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083894

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten