Mit Bescheid vom 25. Mai 1987 stellte die Beschwerdeführerin fest, daß die Zweitmitbeteiligte auf Grund ihrer Beschäftigung als Filmschauspielerin bei der Erstmitbeteiligten in der Zeit vom 9. Juni bis 30. Juni 1986 und vom 18. August bis 30. August 1986 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Die Pflichtversicherung werde daher von Amts wegen durchgeführt und die von der Erstm... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs1;ASVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt gemäß § 10 Abs 1 ASVG erst mit der Aufnahme der Beschäftigung und nicht schon mit der Vereinbarung (Hinweis E 20.12.1984, 83/08/0164). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988080097.X10 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem § 10 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281). Eur... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1471/69 E 1. Juli 1970 VwSlg 7837 A/1970 RS 1(hier: Unfall am Dienstantrittstag, jedoch nicht auf der Fahrt zur Arbeit, sondern auf der Fahrt zur Wohnung vor Dienstantritt.) Stammrechtssatz Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbar... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs1;ASVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Als "Tag des Beginnes der Beschäftigung" iSd § 10 Abs 1 erster Satz ASVG ist in der Regel der tatsächliche Antritt (die Aufnahme) der Beschäftigung anzusehen, auf den vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Stehen gesetzliche Beschäftigungsverbote an den beiden ersten Tagen des vereinbarten Arbe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs1;ASVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Unter den in einem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehenden pflichtversicherten Personen iSd § 10 Abs 1 ASVG sind die im § 4 Abs 1 Z 2, 4, 5 und 8 ASVG genannten Personen zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988080281.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...