RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1989
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs1;
ASVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Als "Tag des Beginnes der Beschäftigung" iSd § 10 Abs 1 erster Satz ASVG ist in der Regel der tatsächliche Antritt (die Aufnahme) der Beschäftigung anzusehen, auf den vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Stehen gesetzliche Beschäftigungsverbote an den beiden ersten Tagen des vereinbarten Arbeitsverhältnisses einer tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung entgegen und wurde auch dementsprechend als Beginn der tatsächlichen Beschäftigung der erste Werktag (im befristeten Arbeitsverhältnis) vereinbart, so bleibt es bei dieser Regel. Ein Entgeltanspruch für die beiden ersten Tage des Arbeitsverhältnisses ändert daran nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080281.X02

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten