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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §10 Abs1;Rechtssatz
Als "Tag des Beginnes der Beschäftigung" iSd § 10 Abs 1 erster Satz ASVG ist in der Regel der tatsächliche Antritt (die Aufnahme) der Beschäftigung anzusehen, auf den vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Stehen gesetzliche Beschäftigungsverbote an den beiden ersten Tagen des vereinbarten Arbeitsverhältnisses einer tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung entgegen und wurde auch dementsprechend als Beginn der tatsächlichen Beschäftigung der erste Werktag (im befristeten Arbeitsverhältnis) vereinbart, so bleibt es bei dieser Regel. Ein Entgeltanspruch für die beiden ersten Tage des Arbeitsverhältnisses ändert daran nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080281.X02Im RIS seit
29.11.2006