RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0199

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem § 10 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080199.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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