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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem § 10 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080199.X04Im RIS seit
18.10.2001