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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1471/69 E 1. Juli 1970 VwSlg 7837 A/1970 RS 1(hier: Unfall am Dienstantrittstag, jedoch nicht auf der Fahrt zur Arbeit, sondern auf der Fahrt zur Wohnung vor Dienstantritt.)Stammrechtssatz
Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080049.X01Im RIS seit
27.03.2006Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012