Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiger Reiseveranstalter mit dem Schwerpunkt auf Radreisen. Sie hat die Abstellung eines der Antragsgegnerin vorgeworfenen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung begehrt. Der Antrag wurde mangels Schlüssigkeit abgewiesen (16 Ok 4/08). Das Erstgericht setzte mit den nunmehr bekämpften Beschlüssen 1. die gerichtliche Rahmengebühr für das Verfahren mit 7.000 EUR fest, und sprach 2. gemäß § 2 Abs 2 GEG aus, dass die aus ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Kartellgerichts vom 24. 5. 2004, 29 Kt 5/04-39, wurde der angemeldete Zusammenschluss des Erwerbs der alleinigen Kontrolle über F***** SA, *****, durch die A***** AG, *****, unter Erteilung von Auflagen nicht untersagt. Nachdem bereits mit Beschluss des Kartellgerichts vom 16. 11. 2005 der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Auflagen geändert worden war, beantragte die Rechtsnachfolgerin der Erwerberin im nun vorliegenden Verfahren eine Änderung der Aufl... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §12 Abs3KartG 2005 §16KartG 2005 §19 Abs3KartG 2005 §50
Rechtssatz: Für Verfahren über die Änderung oder Aufhebung von Beschränkungen oder Auflagen nach § 12 Abs 3 KartG 2005 ist keine Gebühr zu entrichten. Entscheidungstexte 16 Ok 7/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 7/08 Beisatz: Auch andere im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen mögliche kartellge... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7KartG 2005 §50
Rechtssatz: Auch für die im Kartellgesetz geregelten Gebühren des kartellgerichtlichen Verfahrens gilt, dass diese Bestimmungen zwar einer Auslegung zugänglich sind, aber verbleibende Zweifel nicht zu Lasten des Beteiligten gehen und sie im Zweifel nicht ausdehnend ausgelegt werden können. Entscheidungstexte 16 Ok 7/08 Entscheidungstext OGH 16.07... mehr lesen...
Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt beantragten am 10. bzw 11. Mai 2007 die Prüfung eines Zusammenschlusses, und zwar des Erwerbs sämtlicher Gesellschafts- bzw Geschäftsanteile an der Drittantragsgegnerin durch die Erst- und Zweitantragsgegnerinnen, wobei der Geschäftsbetrieb an die Einzelhandelstochter des Konzerns, dem die Erwerberinnen angehören, verpachtet werden sollte. Nach Freigabe des Zusammenschlusses bestimmte das Erstgericht mit dem ange... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1
Rechtssatz: Auch wenn beide Amtsparteien einen Prüfungsantrag stellen, ist dennoch lediglich von einem Prüfungsverfahren auszugehen und daher auch nur eine Rahmengebühr festzusetzen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1
Rechtssatz: Auch wenn beide Amtsparteien einen Prüfungsantrag stellen, ist dennoch lediglich von einem Prüfungsverfahren auszugehen und daher auch nur eine Rahmengebühr festzusetzen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Aufzählung der Bemessungskriterien für die Rahmengebühr in § 54 KartG ist nicht erschöpfend; bei der Bewertung der maßgeblichen Umstände ist eine Gesamtschau vorzunehmen, ohne bloße Teilaspekte herauszugreifen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Aufzählung der Bemessungskriterien für die Rahmengebühr in § 54 KartG ist nicht erschöpfend; bei der Bewertung der maßgeblichen Umstände ist eine Gesamtschau vorzunehmen, ohne bloße Teilaspekte herauszugreifen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 ... mehr lesen...
Begründung: Die nachmalige Gemeinschuldnerin als Erstantragstellerin und die Zweitantragstellerin betrieben gemeinsam ein Zentrum von Fabriksverkaufsstellen südlich von Wien; die Antragsgegnerin betreibt ein gleichartiges Unternehmen nordöstlich von Wien. Mit Abstellungsantrag gemäß § 26 KartG vom 13. 12. 2006 begehrten die Antragstellerinnen, der Antragsgegnerin möge untersagt werden, in Verträgen mit ihren Bestandnehmern eine „Radiusklausel" vorzusehen oder sich gegenüber den B... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §52 Abs2
Rechtssatz: Stellt die Antragsgegnerin das mit Abstellungsantrag verfolgte Verhalten während des laufenden Verfahrens infolge eines Vergleichsabschlusses in einem Parallelverfahren ein, ist die Antragstellerin in der Sache als obsiegend zu behandeln, wenn sie ihre Anträge auf Kosten einschränkt. Stellt sie hingegen ihr Abstellungsbegehren (§ 26 KartG) auf ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §52 Abs2
Rechtssatz: Stellt die Antragsgegnerin das mit Abstellungsantrag verfolgte Verhalten während des laufenden Verfahrens infolge eines Vergleichsabschlusses in einem Parallelverfahren ein, ist die Antragstellerin in der Sache als obsiegend zu behandeln, wenn sie ihre Anträge auf Kosten einschränkt. Stellt sie hingegen ihr Abstellungsbegehren (§ 26 KartG) auf ein Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen beantragten einerseits die Feststellung der Durchführung eines Zusammenschlusses in verbotener Weise (§ 42a Abs 5 KartG) und damit in unmittelbaren Zusammenhang die Untersagung der Durchführung eines Kartells. Ihren ausführlichen Antrag (27 Seiten) stützten sie im Wesentlichen darauf, dass die Zweit- bis Siebentantragsgegnerin die Erstantragsgegnerin als Gemeinschaftsunternehmen gegründet hätten, dabei aber über die Angaben im Zusammenschlussverfa... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §90
Rechtssatz: Das Kartellgesetz 2005 legt in seinem § 50 Z 2 ua für Verfahren nach § 26 KartG 2005 eine Rahmengebühr von bis zu EUR 30.000 fest. Das Kartellgesetz 1988 hat für das ursprünglich eingeleitete und nach § 90 KartG 2005 übergeleitete Verfahren in seinem § 80 Z 3 für Verfahren nach § 25 KartG 1988 eine Rahmengebühr von EUR 750 bis EUR 15.000 festgelegt. Während des Verfahrens wurde als... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §90
Rechtssatz: Das Kartellgesetz 2005 legt in seinem § 50 Z 2 ua für Verfahren nach § 26 KartG 2005 eine Rahmengebühr von bis zu EUR 30.000 fest. Das Kartellgesetz 1988 hat für das ursprünglich eingeleitete und nach § 90 KartG 2005 übergeleitete Verfahren in seinem § 80 Z 3 für Verfahren nach § 25 KartG 1988 eine Rahmengebühr von EUR 750 bis EUR 15.000 festgelegt. Während des Verfahrens wurde als... mehr lesen...