Norm
ABGB §6Rechtssatz
Auch für die im Kartellgesetz geregelten Gebühren des kartellgerichtlichen Verfahrens gilt, dass diese Bestimmungen zwar einer Auslegung zugänglich sind, aber verbleibende Zweifel nicht zu Lasten des Beteiligten gehen und sie im Zweifel nicht ausdehnend ausgelegt werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GerichtsgebührEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123673Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008