Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde (in der Folge: BWB) beantragt gegenüber den Erst- und Zweitantragsgegnerinnen (wegen Anwendung der Kronzeugenregelung bloß) die Feststellung der Zuwiderhandlung gegen europäisches und innerstaatliches Kartellverbot und in Bezug auf die Dritt- und Viertantragsgegnerinnen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Mio EUR für den Zeitraum 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2006. Die Antragsgegnerinnen hätten wettbewerbswidrige Vereinbarungen bzw ab... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. 1. 2007 eingelangtem Schriftsatz beantragte die Bundeswettbewerbsbehörde (in der Folge: ASt), über die Antragsgegnerinnen (in der Folge: AG) wegen fortlaufender Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot des § 18 Abs 1 Z 1 KartG 1988 und Art 81 EGV seit dem Ende der 80er Jahre bis zumindest Mitte des Jahres 2004 folgende Geldbußen zu verhängen: über die ErstAG 18,2 Mio EUR, über die ZweitAG 26 Mio EUR, über die DrittAG 31,3 Mio EUR, über die ViertAG 8 Mio EU... mehr lesen...
Norm: KartG §22KartG 1988 §2aKartG 1988 §41KartG 1988 §142 Z1 litdKartG 2005 §7KartG 2005 §22KartG 2005 §29KartG 2005 §30KartG 2005 §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung der Höchstgrenze einer Geldbuße nach § 142 Z 1 lit d KartG 1988 ist die Berechnungsvorschrift des § 2a KartG 1988 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass miteinander im Sinn des § 41 KartG 1988 verbundene Unternehmen als ein einziges Unternehmen gelten. Entsc... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §18KartG 1988 §22
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein Vertrag Ergebnis eines kartellrechtswidrigen Verhaltens ist, ist einem Mitbewerber der Vertragspartei grundsätzlich kein Eingriff in die Rechtsbeziehungen zwischen anderen zuzubilligen. Entscheidungstexte 1 Ob 536/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 536/93 Veröff: SZ 66/81 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §11KartG 1988 §19 Abs1KartG 1988 §22KartG 1988 §57KartG 1988 §59
Rechtssatz: Verhaltenskartelle wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen im Sinne des § 11 KartG und ihre Durchführung sind von vornherein weder gemäß § 19 Abs 1 Z 1 KartG noch gemäß § 22 KartG unwirksam; ihre Durchführung kann nur nachträglich zur verbotenen Durchführung erklärt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte mit Eingabe vom 30. 6. 1989 vorsorglich die mit ihren Händlern geschlossenen Verträge unter Vorlage eines Vereinbarungsmusters gemäß §§ 13 Abs 2, 20 KartG 1988 (im folgenden nur als "KartG" bezeichnet) als allfällige Vertriebsbindungen an. Diese Verträge enthalten insbesondere folgende Regelungen: "3.1 Dem Händler wird das nachstehende Verkaufsgebiet zugewiesen: .... 3.3 Der Importeur ist berechtigt, das dem Händler zugewiesene Verkaufsgebiet... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §18 Abs1KartG 1988 §22KartG 1988 §43KartG 1988 §68 Abs1
Rechtssatz: Das Kartellgesetz sieht ein allgemeines Feststellungsverfahren vor den Kartellgerichten weder zur Klärung der Rechtsbeziehungen unter den Parteien des Kartellvertrages, noch zur Klärung der Frage vor, ob die Durchführung einer bestimmten Vereinbarung vor der rechtskräftigen Genehmigung als Absichtskartell gemäß § 18 Abs 1 KartG verboten und gemäß § 22 KartG ziv... mehr lesen...