Begründung: Der Antragsteller ist im Bereich des Facheinzelhandels für Parfümeriewaren tätig und betreibt unter der Bezeichnung M***** mehrere Parfümerien in Wien und Eisenstadt. Die Gewerbeberechtigungen für den Betrieb der Parfümerien lauten teilweise auf den Antragsteller, teilweise auf die Georg S***** KG, an der der Antragsteller als Kommanditist beteiligt ist. Der Einkauf, der Abschluss von Depotverträgen sowie die Bezahlung der Waren erfolgen für sämtliche M*****-Parfümerien ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12KartG 1988 §13
Rechtssatz: Entgegen dem umgangsprachlichen Sinn des Wortes "binden", das im vorliegenden Zusammenhang ein Element der Verpflichtung enthält, kann aus dem Wort "Preisbindung" nicht geschlossen werden, dass Preisbindungen nur in Form von Vereinbarungskartellen möglich wären. Dagegen spricht schon das Klammerzitat in § 13 KartG (§§ 10-12), welches auf alle Kartellformen verweist. Preisbindungen können daher nich... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12KartG 1988 §13KartG 1988 §30a
Rechtssatz: Wird zur Durchsetzung von an sich als unverbindlich bezeichneten Preisempfehlungen wirtschaftlicher Druck auf Angehörige einer nachfolgenden Wirtschaftsstufe ausgeübt, liegt eine Preisbindung (§ 13 KartG) in Form eines Empfehlungskartells (§ 12 KartG) vor, das den Vorschriften über Kartelle - und nicht über vertikale Vertriebsbindungen (§§ 30a ff KartG) - unterliegt, und zwar auch da... mehr lesen...
Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhalb ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §11KartG 1988 §12KartG 1988 §13KartG 1988 §14KartG 1988 §15
Rechtssatz: Die §§ 13 bis 15 gehen von den Kartelltatbeständen der §§ 10 bis 12 aus und klassifizieren die dort geregelten Kartellformen nach bestimmten inhaltlichen oder quantitativen Kriterien. Aus diesen Bestimmungen kann somit nicht abgeleitet werden, daß überhaupt ein Kartell vorliegt; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §1 Abs1 Z1KartG 1972 §7 Abs1 Satz2KartG 1972 §7 Abs2 Z2KartG 1972 §12KartG 1972 §13
Rechtssatz: Wird eine Vertriebsbindung in der Weise eingegangen, daß die Erzeugerfirma vertragsmäßig bestimmte Produkte nur an ihr geeignet scheinende, bestimmte Fachhandelskriterien erfüllende Fachgroßhändler und Einzelhändler liefert, ist in der durch den Inhalt des Vertrages bedingten Auswahlmöglichkeit der Erzeugerfirma eine Beeinflußung des... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7KartG 1972 §13KartG 1972 §18 Abs1 Z2KartG 1972 §102 Abs1 Z2
Rechtssatz: An die Eintragung eines Kartelles knüpfen sich - abgesehen von Bagatellkartellen und Wirkungskartellen - zwei wichtige Rechtsfolgen: Das Kartell darf straflos durchgeführt werden und es ist nach Maßgabe des § 7 Abs 2 KartG 1972 zivilrechtlich gültig. Dies gilt auch für Abänderungen und Ergänzungen des Kartellvertrages. Eine Sonderregelung für den Fall, da... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §13
Rechtssatz: Der Kartellvertrag muß keine Kontrollvorkehrungen vorsehen. Entscheidungstexte Okt 2/55 Entscheidungstext OGH 10.11.1955 Okt 2/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0063511 Dokumentnummer JJR_19551110_OGH0002_000OKT00002_5500000_001 mehr lesen...