RS OGH 1978/1/23 Okt5/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1978
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Norm

KartG 1972 §1 Abs1 Z1
KartG 1972 §7 Abs1 Satz2
KartG 1972 §7 Abs2 Z2
KartG 1972 §12
KartG 1972 §13

Rechtssatz

Wird eine Vertriebsbindung in der Weise eingegangen, daß die Erzeugerfirma vertragsmäßig bestimmte Produkte nur an ihr geeignet scheinende, bestimmte Fachhandelskriterien erfüllende Fachgroßhändler und Einzelhändler liefert, ist in der durch den Inhalt des Vertrages bedingten Auswahlmöglichkeit der Erzeugerfirma eine Beeinflußung des Wettbewerbes zu erblicken, durch die der Kreis der Konkurrenten verkleinert und die wettbewerbsmäßigen Chancen für die Kartellmitglieder erhöht wird; es handelt sich um kein "Absichtskartell", sondern um ein "Wirkungskartell". Derartige Wirkungskartelle sind unter Anführung aller Kartellmitglieder in das Kartellregister einzutragen. § 7 Abs 1 Satz 2 KartG über "vertikale Preisbindungen" ist nicht analog anzuwenden.

Entscheidungstexte

  • Okt 5/77
    Entscheidungstext OGH 23.01.1978 Okt 5/77
    Veröff: ÖBl 1978,82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063203

Dokumentnummer

JJR_19780123_OGH0002_000OKT00005_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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