Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer eines Objektes in Innsbruck. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung 2 sowie der Wohnung top 4 und 5 im 3. Obergeschoss. Mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 3 im 1. Obergeschoss verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin an Wohnung top 1 und 2 im Erdgeschoss sowie am Lager. Im Mai 1957 vereinbarten die beiden Rechtsvorgänger der nunmehrigen Mitei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §10 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002 ist nicht über die eigentumsrechtlichen Konsequenzen abzusprechen, die sich aus den neuen Jahresmiet- beziehungsweise Nutzwerten ergeben. Für die dadurch erforderlichen Rechtsänderungen (die bis zu einer Neubegründung des Wohnungseigentums gehen können) hat der Gesetzgeber privatrechtliche Übereignungsakte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Beschluss 5 Ob 2346/96p = WoBl 1997, 283/122 (Call) = MietSlg 49.490 verwiesen (vgl auch 5 Ob 152/98h = immolex 1999, 25). Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht den Sachantrag teils zurück, teils ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller Folge, hob den erstgerichtlichen Sachbeschluss auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 999/28841 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 1.5/11 und Garage 18. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Gastein vom 20. 5. 1998, Msch 3/73-6, sind auf Antrag der nunmehrigen Antragstellerin die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten dieser Liegenschaft neu festgesetzt worden. Es ging dabei im wesentlichen um die Beseitigung des Fehlers, daß im Z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Erstbeklagte und Harald H***** sind Kinder der am 20.2.1994 verstorbenen Theresia Maria V***** (im folgenden als Erblasserin bezeichnet). Der Zweitbeklagte ist der Sohn der Klägerin (Enkelsohn der Erblasserin). Die Erblasserin war zu 29/32 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; der Klägerin, der Erstbeklagten und Harald H***** gehörten je 1/32 der Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 1.8... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §4 Abs2WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2298/96v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 2 WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte). Entscheidungstexte 5 Ob 88/94 Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28. Februar 1978, 3 Nc 49/77-13, wurden auf Antrag der erstantragstellenden Wohnungseigentümerin als Wohnungseigentumsorganisatorin unter Beteiligung des Mag. Ing. Rupert W*** als Wohnungseigentumsbewerber die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft EZ 30 KG Baden gemäß § 3 Abs 1 WEG festgesetzt. Für die PKW-Abstellplätze bzw. Garagenplätze wurde kein eigener Nutzwert festgesetzt; die PKW-Abstellplätze bz... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §10 Abs1
Rechtssatz: Wurde im Zuge der Nutzwertfestsetzung für die wohnungseigentumstauglichen Objekte einer Liegenschaft auch für eine Wohnung, deren Widmung als Hausbesorgerwohnung unbekannt blieb, ein Nutzwert festgesetzt, so kann im Interesse der Herstellung eines der zwingenden Rechtslage entsprech... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 929 KG Klagenfurt VIII. Bezirk, auf welcher die 7. Antragsgegnerin, die Ö*** S*** B***, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H. in Salzburg, in der Mitte der 70-er Jahre als damalige Alleineigentümerin dieser Liegenschaft die Wohnungseigentumsanlage Klagenfurt, Richard-Wagner-Straße 9, Hans-Sachs-Straße 31, 33 und 35 mit rund 140 Wohneinheiten errichtet hat. Der Magistrat der L... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 WEG 1975 regeln nur die Voraussetzungen der Neuparifizierung (Neufestsetzung der Nutzwerte), nicht aber auch die baurechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen der Änderungen, die zu einer solchen führen, letztere sind vielmehr im § 13 Abs 2 WEG 1975 normiert. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: WEG §4 Abs2 Satz1ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Notwendige Streitgenossenschaft aller Miteigentümer bei Klage nach § 4 Abs 2 Satz 1 WEG, und zwar auch dann, wenn bereits alle Miteigentümer am Verfahren zur Neufestsetzung der Nutzwerte beteiligt waren, weil dieses nur die Neufestsetzung der Nutzwerte aller Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft, nicht aber die Neuverteilung der Miteigentumsanteile zum Gegenstand hatte. ... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG 1948 §2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §12 Abs3
Rechtssatz: Berichtigung der Grundbuchseintragungen gemäß § 136 GBG nach der Parifizierung gemäß § 2 WEG (vgl Angerbauer in NZ 1954,5 ff und EvBl 1963/163). Entscheidungstexte 6 Ob 116/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 6 Ob 116/65 Veröff: MietSlg 17704(22) 6 Ob 217/66 ... mehr lesen...