Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Wiener Liegenschaft, auf der sich eine in den Siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtete Wohnhausanlage befindet; auch der Antragsgegner ist Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. In den Neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war die Hausverwaltung S***** die beauftragte Hausverwaltung, Mitte der Neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts begann sich der Antragsgegner immer stärker für die Bela... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die sonstigen Beteiligten sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, R*****straße *****. Die Antragsgegnerin ist seit 1. Jänner 1999 die Verwalterin des Objekts. Erst- bis Sechstantragsteller begehrten die Überprüfung der Abrechnung betreffend die Jahre 2001 bis 2003 hinsichtlich der Positionen Hausreinigungskosten und Verwalterhonorar. Offenbar über Weisung des erstbeteiligten Mehrheitseigentüme... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Zweitantragsgegnerin, die bis 30. 6. 2002 Verwalterin der Liegenschaft ***** war, zur Legung einer Abrechnung für das erste Halbjahr 2002 zu verpflichten. Die Antragstellerin ist zum 87/979 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Es ist unstrittig, dass an dieser Liegenschaft Wohnungseigentum begründet ist. Beide Vorinstanzen wiesen das Begehren auf Legung einer Abrechnung für den... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Bestandobjekten im Haus K*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht und von dieser verwaltet wird. Die Antragsgegnerin verwaltet eine Vielzahl von Häusern. Im gegenständlichen Haus gab es im Jahr 2003 keinen Hausbesorger. Die Reinigungsarbeiten und Winterdienste werden von Fachfirmen erledigt. Zur Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben eines Hausbesorgers wie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten hat die Antragsgegnerin ein Hausbetreuungs... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1MRG §23 Abs1 litaHbG §4 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb - etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall - im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn der Hausbetreuer nur für die jeweils herbeigerufenen Professionisten ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin verwaltete die Liegenschaft *****, ab 1. 1. 1998 und kündigte die Verwaltung per 31. 12. 2003. Die Antragsgegnerin übergab der neuen Verwalterin eine Betriebskostenabrechnung sowie eine Reparaturrücklagenabrechnung für das Jahr 2003 samt allen Originalbelegen für dieses Jahr sowie eine Reihe von Verträgen und Verwaltungsunterlagen laut Liste Blg ./3 und weitere vom Erstgericht näher bezeichnete Urkunden. Die Herausgabe der Originalbelege für die Jahre... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Verwalterin einer Liegenschaft in Graz. Der Antragsteller und die übrigen Beteiligten bilden die Gesamtheit der Wohnungseigentümer dieses Objektes. Der Antragsteller begehrt in seinem am 30. 12. 2004 eingelangten Antrag die Legung einer ordnungsgemäßen und richtigen Abrechnung für das Jahr 2003. Er bemängelt die vorliegende Abrechnung als fehlerhaft, unvollständig und unschlüssig. Insbesondere rügt er bei mehreren Positionen die fehlende Angabe de... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2MRG §37 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Aufgrund der Einheit der Rechnungslegungspflicht (ordentliche und richtige Abrechnung einschließlich der Einsichtmöglichkeit in die Belege) ist die Fassung eines bloßen Teilsachbeschlusses (unter Vorbehalt der Richtigkeit) unzulässig. Die Verpflichtung des Verwalters kann nicht quantitativ in Teilverpflichtungen zerlegt werden, was aber Voraussetzung für die Zuläss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1620 ***** mit der Grundstücksadresse *****. Die Antragsgegnerin war in der Zeit vom 1. 1. 1998 bis 30. 6. 2002 Verwalterin dieser Liegenschaft. In Punkt 3 des Wohnungseigentumsvertrages wurde vereinbart: „Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß § 19 WEG (1975), dass die Aufteilung sämtlicher Kosten im Verhältnis der Nutzflächen im Sinn des MRG zu erfolgen hat. Die Vertragsparteien kommen überein, die... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nach § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 (nunmehr § 20 Abs 3 WEG 2002) in Verbindung mit § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 reicht es nicht mehr aus, dass die Rechnungslegung den Machtgeber in die Lage versetzt, seine Rechte (§ 1009 ABGB) und Verpflichtungen gegenüber dem Gewalthaber (§ 1014 ABGB) zu beurteilen, etwa, ob die Geschäftsbesorgung pflicht... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient Georg S***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239. Auf dieser Liegenschaft ist ein Haus mit insgesamt acht Mietwohnungen errichtet. Die Mitglieder der klagenden Partei sind anteilige Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239A. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an jeweils einer der sieben Wohnungen in dem auf dieser Liegenschaft erri... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Entscheidend für den Auftrag zur Legung neuer Abrechnungen ist es, ob die bisher gelegten Rechnungen nicht dem Gebot entsprechen, dem einzelnen Miteigentümer und Wohnungseigentümer die Prüfung der pflichtgemäßen Erfüllung der dem Verwalter obliegenden Aufgaben nach den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu ermöglichen (so schon 5 Ob 100/89), wobei... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs4MRG §21 Abs3MRG §24 Abs1WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich mangels näherer Umschreibung im MRG aus dem Zweck der Abrechnung, den Hauptmietern eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung zu liefern, ob der Vermieter bei der Vorschreibung der Pauschalraten, bei der Rückerstattung des Überschusses oder bei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Zur Wahrung der Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer genügt es, wenn der Verwalter in der zu legenden Rechnung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft nach Umsatzsteuerentlastung die durch den weiteren Leistungsaustausch anfallende Umsatzsteuer gesondert auswirft. Der Angabe der einzelnen Umsatzsteuerbelastung bei jeder Ausgabepost bedarf es nicht, weil sie aus dem Beleg ersich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1972 Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 19 KG Oberbaumgarten mit dem Haus Wien 14., Linzer Straße 281. Der Antragsgegner ist seit 1.1.1978 der Verwalter dieser Liegenschaft. Am 12.7.1983 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den in der Tagsatzung vom 22.11.1983 (AS 23) eingeschränkten Antrag, dem Antragsgegner aufzutragen, ihr binnen 14 Tagen eine ordentliche Rechnung über die Verwaltung der Liegenschaft hinsichtlich der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Wohnungseigentumsanlage ***** und repräsentieren 8104/10.000stel Anteile dieser Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 21. Jänner 1981 beim Erstgericht überreichten Antrag, der Antragsgegnerin binnen 14 Tagen die Herausgabe sämtlicher Unterlagen betreffend das gegenständliche Haus und die Rechnungslegung über die Rücklage und Herausgabe des Überschusses sowie die Rechnungsl... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z4 litaWEG 2002 §20 Abs2WEG 2002 §34WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auf Grund des inneren Zusammenhanges zwischen der Tätigkeit des Verwalters während der Besorgung der Verwaltung durch ihn und seiner Verpflichtung zur abschließenden Rechnungslegung nach der Kündigung ist von einer unzweifelhaft schlüssigen Verweisung von Streitigkeiten mit dem Verwalter über die Legung der Rechnung im Sinne des § 26... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012EGZPO ArtXLII Abs1 IDbWEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Erfordernisse einer ordentlichen Rechnung nach § 17 Abs 2 Z 1 WEG (mit grundsätzlichen und Detaillierten Ausführungen): Diese Bestimmung ist nur ausführendes Spezialrecht zu §§ 1012, 830, 837 ABGB. Es müssen daher auch hier die einzelnen Geschäfte durch Anführung der Vertragspartner und der Leistungen individualisiert sein. Zur Ermöglichung der K... mehr lesen...