Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 549 GB *****. Auf der Liegenschaft befinden sich 60 Eigentumswohnungen sowie 31 zugeordnete und als Zubehör parifizierte Garagen, davon 25 freistehende Garagen und 6 in die Wohnhausanlage integrierte Garagen, und 18 zugeordnete und als Zubehör parifizierte überdachte Kfz-Abstellplätze mit Flugdach. Die Miteigentümer der Liegenschaft haben am 12. 6. 1984 einen Kauf- und Wohnungseigent... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Die Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels ist von der Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten zu unterscheiden. Während bei ersterer Liegenschaftsaufwendungen, hinsichtlich derer erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen, nach einer vom gesetzlichen Schlüssel abweichenden Art verteilt werden, führt die Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten dazu, dass... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss hat das Rekursgericht im zweiten Rechtsgang die erstgerichtliche Abweisung des Begehrens der Antragsteller bestätigt, für die auf der Liegenschaft EZ ***** stehenden 29 Garagen gemäß § 19 Abs 3 Z 2 WEG eine eigene, vom Gebäude mit den 56 Wohnungen getrennte Abrechnungseinheit zu schaffen. Das Begehren war damit begründet worden, dass sich - vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung der Garagendächer - nur so eine gerec... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist eine Wohn- und Reihenhausanlage aus 24 Reihenhäusern und vier Mehrfamilienhäusern mit 55 Wohnungen errichtet, die im Wohnungseigentum sämtlicher Antragsteller und Antragsgegner stehen. Zur Anlage gehört neben anderen Gemeinschaftsanlagen auch ein sogenanntes Freizeitzentrum bestehend aus Schwimmbad und Sauna. Vereinbarungsgemäß tragen derzeit die gesamten Erhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie die Betriebskosten dieser ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Wohnanlage ***** auf der Liegenschaft *****, bestehend aus insgesamt 54 Wohnungen und 16 Garagen. Die Antragsteller begehrten - unter Auflistung sämtlicher Miteigentumsanteile der Verfahrensbeteiligten - die Neufestsetzung der Abrechnungseinheiten in folgender Weise: a) die Hochhäuser ***** 9, 10 und 11 sowie die drei Garagenkomplexe stellen eine gemeinsame Abrechnungseinheit nur noch bezüglich der n... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Ausführungen zur Frage des billigen Ermessens nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG. 2. In das bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG auszuübende billige Ermessen können sowohl Argumente der Abrechnungserleichterung als auch Argumente einer dadurch erreichbaren höheren Kostenverteilungsgerechtigkeit einfließen. E... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Während die in § 19 Abs 3 Z 1 WEG vorgesehene Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels uneingeschränkt für alle Liegenschaftsaufwendungen möglich ist, sofern erhebliche Unterschiede in den Nutzungsmöglichkeiten der Miteigentümer bestehen (vergleiche 5 Ob 2385/96p = EWr II/19/17), setzt die Schaffung neuer Abrechnungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Das Miteigentum und Wohnungseigentum begründet Gemeinschaft und es kommt nicht darauf an, ob die einzelne Erhaltungsarbeit jedem Beitragspflichtigen zugute kommt. Diese einen durch den Außerstreitrichter festzusetzenden abweichenden Verteilungsschlüssel rechtfertigende Unterscheidung kennt das Gesetz für die Anlagen mit ungleicher Nutzungsmöglichkeit, aber... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 2002 §32 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z9
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 5 WEG besteht eine Bindung des Gerichtes an die Sachanträge der antragstellenden Parteien (denen die Antragsgegner entgegentreten) nicht; diese Anträge haben vielmehr nur den Charakter unverbindlicher Vorschläge und binden das Gericht nur insoweit, als es nicht etwa den Verteilungsschlüssel für andere Anlagen als für so... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Mit den im § 19 Abs 1 Z 1 WEG bezeichneten "Anlagen" sind nur solche technischen Einrichtungen gemeint, deren unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit erkennbar ist, so dass wohl noch Gemeinschaftsgeräte wie Waschmaschinen und Bügelmaschinen, Solarien, Schwimmbäder darunter fallen mögen, nicht aber die gewöhnlich in jedem Haus vorhandenen Ausgestaltungen wie Wasserzufuhr, Rauchabzüge, Stiegenh... mehr lesen...