Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag des Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO seinen ursprünglichen Ausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, weil mittlerweile ein baubehördlicher Bescheid vom 11. 10. 2010 ergangen sei, der die Entfernung jenes Mauerteils untersage, der dem Beklagten urteilsmäßig aufgetragen worden sei. Der Beklagte habe bereits im erstinstanzlichen Verfahren seiner Verpflichtung zur Beseitigung einer eig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück Nr 484 und EZ ***** mit dem Grundstück Nr 485/2 je des Grundbuchs *****, die mit der im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten des nördlich vom Grundstück Nr 485/2 gelegenen Grundstücks Nr 485/1 der EZ ***** belastet sind. Die beklagte Partei ist mit der Errichtung von Wohnanlagen befasst. Mit Bescheid vom 24. 10. 2002 wu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war bis zum 31. 12. 2002 Verwalterin der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft *****. Mit 1. 1. 2003 wurde die S***** GmbH zur neuen Verwalterin bestellt, die auch die Verwaltungstätigkeit aufnahm. Per 31. 12. 2002 betrug die Rücklage der Antragstellerin 9.189,82 EUR, dies laut Abrechnung der Antragsgegnerin und unter Abzug eines nicht berechtigten Kostenaufwandes von 3.185,07 EUR aus dem Verfahren 11 Cg 6/04a des Handesgerichts Wien, womit die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Kläger ist an den Wohnungen Top Nr 4 und 5 im Haus ***** Wohnungseigentum begründet. Der Nebenintervenient ist Wohnungseigentümer der im ersten und zweiten Untergeschoß dieses Hauses befindlichen Räumlichkeiten, die im Wohnungseigentumsvertrag als „Einstellraum, Laden, Magazine, Vorraum, Abstellraum, Waschraum und Klosett" gewidmet sind. Im Jahr 2001 vermietete der Nebenintervenient diese Räumlichkeiten an die L***** GmbH, die dort einen Kaffeehausbetr... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die sub B-LNR 16 aufgrund einer Zuschlagserteilung in einem Exekutionsverfahren zu 55/2972-Anteilen einverleibte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 279 GB *****. Mit diesen Anteilen ist laut Grundbuch „Wohnungseigentum an Garage mit 5 KFZ-Abstellpl. (Nr. 8 9 11 12 30)" verbunden. Die Wohnungseigentumsbegründung erfolgte im Jahr 2001. Der Zweitantragsteller ist ob der genannten Liegenschaft (gemeinsam mit Yvonne L*****; Eigentümerpartnerscha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Osttirol. Die Erstbeklagte und ihr Ehemann, der Zweitbeklagte, stellten ihre Motorräder auf einer Fläche ab, die einen allgemeinen Teil der Liegenschaft darstellt. Die Erstbeklagte stellte außerdem im unmittelbaren Bereich vor ihrer Wohnungstür auf dem Stiegenpodest verschiedene Dekorationsgegenstände auf. An der Stiegenhauswand neben ihrer Eingangstüre befestigte sie diverse Kind... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin der Wohnung 12 auf der Liegenschaft EZ *****. Sie hat diese Wohnung vermietet. Die Eltern des Klägers sind Wohnungseigentümer einer Wohnung auf dieser Liegenschaft. Seit Juni 2006 bewohnt der Kläger diese Wohnung. Er hat hiefür keine Miete zu zahlen, sondern „lediglich anteilige Betriebskosten" von monatlich 80 EUR. Auf Wunsch seiner Eltern muss er jederzeit die Wohnung verlassen. Mit seiner am 5. 12. 2006 eingebrachten Klage begeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 76/41184 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/3 verbunden. Der Beklagte und Karoline S***** sind zu je 74/20592 Anteilen ebenfalls Miteigentümer der genannten Liegenschaft; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/5 verbunden. Die Kläger begehrten vom Beklagten, die von ihm im Stiegenhaus des zweiten Obergeschoßes der Stiege 14 der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem Grundstück 341/3 (Liegenschaftsadresse *****). Am 23. 11. 1977 schlossen die damaligen Miteigentümer der Liegenschaft mit Walter N*****, dem Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, einen Servitutsvertrag, welcher auszugsweise lautet: „Herr DI Walter N***** übernimmt für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung, dem jeweiligen Eigentümer der Einlagezahl ... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Ein Mit- und Wohnungseigentümer begehrte von einem anderen Mit- und Wohnungseigentümer, auf den Bestandnehmer seines Wohnungseigentumsobjekts einzuwirken, dass dieser und dessen Lokalbesucher jeden die nächtliche Ruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen störenden Lärm (insbesondere der durch Gespräche, Unterhaltungen, Streitigkeiten, Hupen, Autoradios im Lokal oder im Freien hervorgerufen wird) unterlassen sollten. Das Erstgericht erkannte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 113/1226 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ * Grundbuch * mit der Adresse *. Bücherlich ist mit diesen Anteilen Wohnungseigentum am 3,36 m² großen Abstellraum top 2 und an der diesem als Wohnungseigentumszubehör zugeordneten Gartenfläche Nr 6 im Ausmaß von 1124 m² verbunden. Die Antragstellerin war auch Wohnungseigentumsorganisatorin und hatte im Jahr 1989 die Parifizierung beantragt. Für die Antragsgegner, die zu verschiedenen Anteil... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr 7 im Haus *****, an der seit 1993 Wohnungseigentum begründet ist. Der Mietvertrag wurde am 6. 12. 2002 mit dem Antragsgegner, der Wohnungseigentümer dieses Objekts ist, abgeschlossen. Am 18. 9. 2003 stellte die Antragstellerin im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG, gestützt auf die Bestimmung des § 6 MRG den Antrag, dem Antragsgegner innerhalb angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist die Reparatur der des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft in B***** mit einem 1931 darauf errichteten (Wohn-)Gebäude (Am B***** 14). Eigentümer der Liegenschaft sind seine beiden Töchter. Der Beklagte ist seit 2001 Eigentümer von benachbarten Liegenschaften. Auf einer davon befindet sich das 1929 errichtete (Wohn-)Gebäude Am B***** 16. Das vom Kläger bewohnte Haus Am B***** 14 ist - wie auch jenes des Beklagten - nur über einen im Eigentum des Beklagten befin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs des Antragstellers: Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit einer Vereinbarung der Mit- und Wohnungseigentümer über eine vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweichende Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen in Frage, die durch Unterfertigung von Bestimmungen der Hausordnung, noch im Geltungsbereich des WEG 1948, sowie von Rechtsnachfolgern im Geltungsbereich des WEG 1975 sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des 3. WÄG zustande gekommen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1998 Hausverwalterin der Liegenschaft ***** in *****. In der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 1994 bestand an der Liegenschaft einfaches Miteigentum. Im Jahr 1994 wurde die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG im Grundbuch angemerkt. Wohnungseigentum begründet und grundbücherlich einverleibt wurde erst nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit der Antragsgegnerin, nämlich am 10. 7. 1998 zu ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im gegenständlichen Mietrechtsverfahren sind in dritter Instanz nur zwei Fragen strittig geblieben, und zwar die Feststellung der für die Verteilung der Bewirtschaftskosten maßgeblichen Nutzflächen (konkret der Nutzfläche des Spritzraums der Tischlerei H*****) sowie die Festsetzung eines besonderen Verteilungsschlüssels für die Feuerversicherungsprämie. Die beiden Fragen könnten Gegenstand eigener Sachanträge sein, weshalb ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwarb 1987 Miteigentum an einer Liegenschaft mit der ausschließlichen Nutzungsberechtigung, auf deren Dachboden eine der beiden dort geplanten Wohnungen zu errichten. Ein paar Monate später erwarb die Rechtsvorgängerin des Klägers ebenfalls einen Miteigentumsanteil an der selben Liegenschaft zur Errichtung der zweiten Dachgeschoßwohnung. 1991 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile an den Kläger. Der Kläger begehrte von der Beklagten 1. die Entfernung von Ho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus*****. Der Antragsgegner Mieter dieser Wohnung. Ein mündlicher Mietvertrag wurde nach
Begründung: von Wohnungseigentum zwischen den Parteien abgeschlossen. Der Mietvertrag ist nicht befristet. Das Mietverhältnis besteht seit mehr als 10 Jahren. Für ein ursprüngliches Haus wurde die Baubewilligung vor dem 8. 5. 1945 erteilt. Nach Bombenschäden im zweiten Weltkrieg wurde mit Mitteln des Wohnhauswieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an dem auf Stiege 1 gelegenen Geschäftslokal untrennbar verbunden ist. Die Beklagte ist die von der Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft betraute Hausverwalterin. Das Geschäftslokal der klagenden Partei weist eine Fassade in Form einer Glas - Stahlkonstruktion auf. Schon beim Rechtsvorgänger der klagenden Partei... mehr lesen...