Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 2378 GB 12114 Krems war im Gutsbestandblatt „Wohnungseigentum in Vorbereitung" ersichtlich gemacht, das Alleineigentum der Achtantragstellerin einverleibt und sub B-LNR 1f bis 1l die Zusage der Einräumung des Wohnungsrechts gemäß § 24a WEG 1975 bzw gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 an W 2 für die Drittantragstellerin, an W 1 für den Erstantragsteller an W 4 für die Viertantragstellerin, an W 6 für Sechst- und Siebtantragsteller an W 5 für die Fünftantra... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der EZ ***** GB ***** sind zu je 12500/200.000 Anteilen Carmen Claudia und Mag. Marcus L***** (B-LNR 5 und 6; TZ 8299/1999), Peter und Doris P***** (B-LNR 9 und 10; TZ 6565/2000), zu je 12500/100.000 Anteilen DI Harald K***** (B-LNR 7; TZ 6193/2000 im Range TZ 7206/1999), Ewald T***** (B-LNR 8; TZ 6194/2000 im Range TZ 7206/1999) und Dr. Andrea U***** (B-LNR 11; TZ 1328/2001 im Range TZ 7101/2000) sowie zu 37500/100.000 Anteilen die M ***** Gesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 13b Abs 1 WEG 1975, nunmehr § 24 Abs 2 WEG 2002, ordnet an, dass Stimm- und Minderheitenrechte persönlich oder durch schriftliche Gattungsvollmacht (vgl Kletecka in WoBl 1995, 82; Paragraph 13 b, Absatz eins, WEG 1975, nunmehr Paragraph 24, Absatz 2, WEG 2002, ordnet an, dass Stimm- und Minderheitenrechte persönlich oder durch schriftliche Gattungsvollmacht vergleiche Kletecka in WoBl 1995, 82; Tades/Stabentheiner, Das ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13b Abs1WEG 2002 §24 Abs2
Rechtssatz: § 13b Abs 1 WEG 1975, nunmehr § 24 Abs 2 WEG 2002, ordnet an, dass Stimmrechte und Minderheitenrechte persönlich oder durch schriftliche Gattungsvollmacht auszuüben sind. Eine davon abweichende Ausübung bedarf der nachträglichen schriftlichen Genehmigung. Durch diese wird nicht nur eine fehlerhaft erteilte Vollmacht geheilt, sondern auch eine vollmachtslose Vertretung saniert. Eine konkluden... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Norm: WEG §23 Abs1WEG §24 Abs2WEG §24a Abs2WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Steht eine Liegenschaft im Miteigentum Mehrerer und soll Wohnungseigentum begründet werden, so bedarf eine wirksame Zusage im Sinn des § 23 Abs 1 WEG, die nur von einem der Miteigentümer erteilt wurde, der urkundlichen Zustimmung aller Miteigentümer, damit mit ihr eine Anmerkung im Sinn des § 24 Abs 2 WEG erwirkt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a Abs 2 WEG angemerkt. Liegenschaftseigentümerin ist die Firma F***** Gesellschaft mbH & Co KG in R*****. Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG angemerkt. Liegenschaf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §57GBG §122 BWEG §24 Abs2WEG §24 Abs3
Rechtssatz: Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts nach § 24 a Abs 2 WEG gibt einer von vornherein bestimmten Person, nämlich dem Wohnungseigentumsbewerber die in § 24 Abs 3 WEG genannte Rechtsstellung, der in der Folge die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung einer Rangordnung begehren kann. Grundbücherliche Eintragungen, welche die... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1WEG 1975 §24 Abs2WEG 1975 §24 Abs4WEG 1975 §29
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für den Fall eines Rücktrittes aus welchem Grund immer nur erfolge, wenn ein Nachfolger vorhanden sei, der zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintritt, ist rechtsunwirksam, weil sie die wesentliche Folge des Rücktritts, nämlich die Rückgabe der erhaltenen Leistungen davon abhängig macht, daß... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1 Z3WEG 1975 §24 Abs2
Rechtssatz: Unter der Geltung des WEG 1948 vereinbarte Wiederkaufsrechte und Vorkaufsrechte sind im Grundbuch entweder von Amts wegen oder jedenfalls nach im Klagewege durchsetzbarer Zustimmung des bücherlich Berechtigten (Meinhart, WEG 1975, 197) zu löschen. Entscheidungstexte 1 Ob 622/77 Entscheidungstext OGH 22.06.1977 1 Ob 622/77 ... mehr lesen...