RS OGH 2001/5/15 5Ob244/00v, 5Ob166/03b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2001
beobachten
merken

Norm

WEG §23 Abs1
WEG §24 Abs2
WEG §24a Abs2
WEG 2002 §40 Abs2

Rechtssatz

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum Mehrerer und soll Wohnungseigentum begründet werden, so bedarf eine wirksame Zusage im Sinn des § 23 Abs 1 WEG, die nur von einem der Miteigentümer erteilt wurde, der urkundlichen Zustimmung aller Miteigentümer, damit mit ihr eine Anmerkung im Sinn des § 24 Abs 2 WEG erwirkt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115234

Dokumentnummer

JJR_20010515_OGH0002_0050OB00244_00V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten