Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §19WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft ist ein sich in jedem Jahr neu verwirklichender Sachverhalt. Dies hat zur Folge, daß die jeweils die Aufteilung der Aufwendungen auf die Miteigentümer regelnden Vorschriften maßgebend sind. Der klare Gesetzeswortlaut des § 19 Abs 3 Z 1 WEG idFd 3.WÄG, der an anderer Stelle (§ 19 Abs 3 Z 2 WEG) den Begriff "Anlag... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8
Rechtssatz: Macht der Antragsteller das Minderheitsrecht gemäß § 19 Abs 3 Z 1 WEG geltend (Neufestsetzung des BK - Aufteilungsschlüssels), so haben im über seinen Antrag gemäß § 26 Abs 1 Z 8 WEG durchzuführenden Verfahren außer Streitsachen nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten, sondern gemäß § 26 Abs 2 Z 2 WEG die Miteigentümer, deren I... mehr lesen...
Begründung: Die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 595 KG Margarethen Wien 5., Kettenbrückengasse 17 sind zu 741/1000-Anteilen die Antragsteller und zu 259/1000-Anteilen die Antragsgegner. Mit 100/1000-Anteilen des Erstantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 4, mit 126/1000-Anteilen des Zweitantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 5, mit 29/1000-Anteilen der Drittantragstellerin ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 13, mit 87/1000-Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als eingeantwortete Erbin Gesamtrechtsnachfolgerin im Vermögen des im Jahre 1972 verstorbenen Ludwig R***. Sie ist mit 2.383/8.593 Anteilen und die Beklagten sind mit den übrigen - auf Seite 6 des erstinstanzlichen Urteiles im einzelnen angeführten - Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage Albertplatz 4 im 8. Wiener Gemeindebezirk. Die Anlage wurde unter Zuhilfenahme eines Hypothekardarlehens des Wohnhauswiederaufbaufo... mehr lesen...
Norm: RBG 1971 allgWEG 1948 §8 Abs4WEG 1975 §19 Abs3WWG §15 Abs8
Rechtssatz: Zur Rechtslage, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihrer Rückzahlungsverpflichtung dem WWF gegenüber vorzeitig nachgekommen sind, aber im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümers eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Aufteilung der Annuitätenzahlungen vereinbart worden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 38/86 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer von 1142/100.000-Anteilen an der Liegenschaft EZ 104 KG Klagenfurt, mit welchen das Wohnungseigentum an einer Wohnung im Haus Klagenfurt, Feldmarschall-Conrad-Platz 11, untrennbar verbunden ist. DDr.Georg K*** ist ebenfalls Miteigentümer der Liegenschaft EZ 104 KG Klagenfurt. Auch mit seinem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an einer Wohnung im genannten Haus untrennbar verbunden. Der Antragsgegner war bis Ende 1983 Verwalter ... mehr lesen...