Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St.Johann i. Pg. nach Durchführung mündlicher Verhandlungen die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden gastgewerblichen Betriebsanlage "Sporthotel P." in 5600 St.Johann i. Pg., Grundstück Nr. 683/10, KG Pl., durch Errichtung einer zweigeschossigen Tiefgarage genehmigt. Dieser Genehmigung gingen zwei Augenscheinsverhandlungen am 10.10.2005 und am 16.3.2006 voraus. Zu beiden Verhandl... mehr lesen...
Rechtssatz: Um im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren seine Nachbarrechte zu wahren, hat gemäß §75 Abs2 erster Satz, zweiter Satzteil, Gewerbeordnung 1994, der einzelne Wohnungseigentümer selbst oder durch einen Rechtsvertreter Stellungnahmen und Einwendungen einzubringen. Nicht ausreichend ist, wenn sich ein einzelner Wohnungseigentümer im Berufungsverfahren auf Vorbringen der Eigentümergemeinschaft im erstinstanzlichen Verfahren stützt, da die Eigentümergemeinschaft zwar in Angeleg... mehr lesen...
Laut Spruch: des Straferkenntnisses hat die nunmehrige Berufungswerberin folgende Tat zu verantworten: Sie haben es lt. Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 17.11.2000 als Verwalter und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, der Wohnungseigentümergemeinschaft in G zu verantworten, dass der kroatische Staatsangehörige R J in der Zeit vom 01.02.1996 bis zumindest 08.11.2000 im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft geringfügig beschäftigt wurde, obwoh... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 5 WEG 2002 bilden alle Wohnungseigentümer zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft; sie ist eine juristische Person mit Rechtsfähigkeit in dem durch § 18 Abs 1 umschriebenen Umfang. Nach § 18 Abs 2 Z 1 lit a WEG 2002 wird die Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter vertreten, sofern ein solcher bestellt wurde. Die grundsätzliche Aussage zum Begriff der Eigentümergemeinschaft wurde weitgehend aus dem ersten Satz des § 13c Abs 1 WEG 1975 übernomm... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerberin wurde mit dem angefochtenen Straferkenntnis angelastet: "Sie haben als Miteigentümerin des Hauses Wien, S-gasse, dieses Gebäude vom 13.9.1994 bis 8.11.1994 insofern nicht in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung für Wien entsprechendem Zustand erhalten, als am 13.9.1994 sowie am 08.11.1994 an der gassenseitigen Fassade dieses Hauses ca 8m des Hauptgesimses (Verputz und Mauerwerksteile) und Teile des darunter angeordneten Ziergesim... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl der (schlichte) Minderheitseigentümer als auch der zu einem geringen Anteil beteiligte Wohnungseigentümer haben die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Beseitigung von Baumängeln herbeizuführen: -Selbständige Veranlassung der Reparatur sogar im Falle der Zustimmungsverweigerung durch den Mehrheitseigentümer im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Notfall (§ 1036 ABGB) bzw durch den Wohnungseigentümer nach § 13a Abs 2 WEG. -Abberufung des Hausverwalter... mehr lesen...