Norm: ASVG §5ASVG §294 Abs3GSVG §60 Abs1 Z2GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Die für die Beurteilung des Nettoeinkommens(begriffes) im Ausgleichszulagenrecht entwickelten Grundsätze sind nicht auf § 5 ASVG zu übertragen, weil hier vom Bruttoeinkommen auszugehen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 56/98b Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 56/98b 10... mehr lesen...
Norm: SVS §5 1 A
Rechtssatz: Ein Ausschluß nach der Subsidiaritätsklausel des § 5 1 A SVS ist nicht gegeben, wenn infolge fehlender Ladungssicherung, die sich daraus ergebenden Gefahren durch eine für Messegüter und gewerbliche Ausstellungsgüter allgemein übliche Transportversicherung nicht gedeckt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 17/91 Entscheidungstext OGH 27.06.1991 7 Ob 17... mehr lesen...
Norm: AÖB 1965 §2 Abs2cSVS §5 1 A
Rechtssatz: Bei Risikoausschlüssen ist nicht auf die konkreten Transportversicherungsbedingungen, sondern auf jene Versicherungsbedingungen, die nach den herrschenden Gepflogenheiten üblicherweise solchen Versicherungen zugrundegelegt werden, abzustellen. (Nach den AÖB 1965 keine Leistungsfreiheit des Transportversicherers, wenn die Verladung durch den vom Versicherungsnehmer oder Versicherten beauftragten Sped... mehr lesen...
Norm: SVS §5 1 A
Rechtssatz: Eine Haftung der Speditionsversicherung für den ebenfalls mit dem Transport beauftragten Spediteur (vgl §§ 413 Abs 1, 431 HGB) ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine ordnungsgemäße Transportversicherung Deckung für die vorliegenden Schäden bietet. Hiebei ist nicht auf die konkreten Transportversicherungsbedingungen, sondern auf jene Versicherungbedingungen, die nach den herrschenden Gepflogenheiten üblicherweise sol... mehr lesen...
Norm: SVDolmG §5StPO §247 Abs2
Rechtssatz: Eine abermalige Beeidigung bereits beeidigter Sachverständiger kommt in der Hauptverhandlung nicht in Frage. Entscheidungstexte 13 Os 147/86 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 13 Os 147/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0072682 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: AÖSp §17HGB §408 Abs1HGB §429 Abs1SVS §5 Z2
Rechtssatz: Die Garantie der Verschiffung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällt zwar unter die Ausschlußklausel des § 5 Z 2 SVS, nicht aber schon die Vereinbarung der Frist. Daß auch Verladefristgarantien ebenso wie die im § 5 Z 2 SVS ausdrücklich angeführten Lieferfristgarantien im Speditionsgewerbe nicht allgemein üblich sind und überdies im Sinne des § 5 Z 2 SVS letzter Halbsatz die gesetzliche... mehr lesen...