Norm
SVS §5 1 ARechtssatz
Ein Ausschluß nach der Subsidiaritätsklausel des § 5 1 A SVS ist nicht gegeben, wenn infolge fehlender Ladungssicherung, die sich daraus ergebenden Gefahren durch eine für Messegüter und gewerbliche Ausstellungsgüter allgemein übliche Transportversicherung nicht gedeckt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0081500Dokumentnummer
JJR_19910627_OGH0002_0070OB00017_9100000_001