Norm
SVS §5 1 ARechtssatz
Eine Haftung der Speditionsversicherung für den ebenfalls mit dem Transport beauftragten Spediteur (vgl §§ 413 Abs 1, 431 HGB) ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine ordnungsgemäße Transportversicherung Deckung für die vorliegenden Schäden bietet. Hiebei ist nicht auf die konkreten Transportversicherungsbedingungen, sondern auf jene Versicherungbedingungen, die nach den herrschenden Gepflogenheiten üblicherweise solchen Versicherungen zugrundegelegt werden, abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081514Dokumentnummer
JJR_19880225_OGH0002_0070OB00005_8800000_002