Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Top Nr. 9A im Haus *****, das im Eigentum der beiden Antragsgegner steht. Am 2. 6. 2005 leitete sie ein Verfahren nach § 6 Abs 1 MRG bei der zuständigen Schlichtungsstelle ein. Soweit noch verfahrensrelevant richtet sich ihr Begehren auf Austausch von fünf Kastenfenstern ihrer Wohnung, die erheblich schadhaft und nicht mehr reparierbar seien. Am 2. 6. 2005 leitete sie ein Verfahren nach Paragraph 6, Absatz eins, MRG bei der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer der Liegenschaft *****, die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr 6. Durch die zuständige Baubehörde wurde ein Teilabbruch des hinteren Teiles des Hauses bewilligt. Gleichzeitig wurde den Antragsgegnern eine Reihe von Bauaufträgen zur Instandsetzung jenes Trakts des Hauses erteilt, der nicht von der Abbruchbewilligung erfasst ist. Die Wohnung der Antragstellerin liegt in diesem Haustrakt. Mit dem erstinstanzlichen Sachbeschlus... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse ***** in *****, der Antragsteller ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Wohnung top Nr 15. Im bezeichneten Haus ist das Dach schadhaft, es muss die Dacheindeckung, die Verblechung und die Dachbodenrinne abgetragen und erneuert werden. Die außenseitigen Fenster der Wohnung des Antragstellers müssen instandgesetzt werden, wozu das Entfernen des Pfostenstocks der Fenster erforderlich ist sowie d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top 16 im Haus ***** das den Antragsgegnern gehört. Das Türblatt ihrer Wohnungstür ist stark verzogen. Hiedurch bildet sich starke Zugluft. Um dieser Zugluft entgegenzuwirken, hat die Antragstellerin Schaumstoffstreifen am oberen Türrahmen angebracht. Weiters sind die Beschläge schwergängig. Der Schließzylinder ist verbogen. Von einem Tischler wurden lediglich provisorisch an der Innen- und Außenseite der Wohnungseingangstüre ... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 4 MRG die Erhöhung der Hauptmietzinse unmittelbar bei Gericht - ohne vorherige Einschaltung der im Gerichtssprengel vorhandenen Schlichtungsstelle - beantragen. Diese prozessuale Möglichkeit einer unmittelbaren Antragstellung bei Gericht besteht jedoch nur dann, wenn die Erhöhung der Hauptmietzinse im Sinn des § 6 Abs 4 MRG "erforderl... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Da die laufenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten ohnehin das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters verringern (also insoweit gar keinen "Überschuss" entstehen lassen), ist es mit der gesetzlichen Vorgabe eines Lastenausgleichs unvereinbar, die in § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG vorgesehene fiktive Ausgabenpost auch außerhalb der eigentlichen Hauptmietzinsabrechnung von jenen zukünftig zu... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Die in §20 Abs1 Z2 litf MRG vorgesehene Ausgabenpost für die Errechnung der Hauptmietzinsreserve ist ein pauschales Äquivalent für die Einkommensteuerbelastung, die Vermietern durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auferlegt wurde. Das gilt nur für die Zweckwidmung bzw Verwendung der bereits "angesparten" Hauptmietzinsreserve zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten. E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft***** in*****, worauf sich ein Wohnhaus, bestehend aus vier Stiegen, befindet. Die erste Stiege dieses Hauses ist straßenseitig mit einem Aufzug ausgestattet. Seit 20. 3. 1998 steht aufgrund einer Aufzugsüberprüfung durch den TÜV fest, dass die bereits am 5. 6. 1997 festgestellten Mängel des Lifts noch unbehoben sind, weshalb der Aufzug außer Betrieb genommen wurde. Es handelt sich um folgende Mängel: Erhöhter ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 298/00k Entsche... mehr lesen...