Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin betreibt in diesem Haus auf top Nr 11 ein Dental-Labor. Nachdem sein Vater als Mieter der top Nr 11 im Zeitraum von 1925 bis 1959 eine Ordination als Dentist betrieben hatte, mietete Josef V***** per 1. 6. 1964 das Objekt top Nr 11 als Wohnung und Dental-Labor an. Der Mietzins wurde auf Grundlage des Jahresfriedenszinses mit 145 S monatlich vereinbart. Die Vermietung des Objekts erfolgte a... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der klagenden Partei und einem Einzelkaufmann, dessen Verlassenschaft die nunmehr beklagte Partei ist, bestand ein Mietvertrag über Büroräumlichkeiten. In diesen führte der Einzelkaufmann unter der prot. Firma „I***** Werbung Johann Z*****" ein auf Dienstleistungen im Werbebereich gerichtetes Unternehmen. Mit Kaufvertrag vom 15. 5. 2001 verkaufte er das Unternehmen an eine GesmbH (die Nebenintervenientin), deren einziger Gesellschafter ein bekanntes Werbeunterne... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Antragstellerin ist am 9. 2. 2003 verstorben. Die Antragstellerin ist in den Mietvertrag ihrer Mutter eingetreten. Die Antragsgegner (Vermieter) haben am 20. 11. 2003 vom Eintritt der Antragstellerin in den Mietvertrag der Mutter erfahren. Mit Schreiben vom 30. 6. 2004 begehrten die Antragsgegner rückwirkend ab März 2003 die Mietzinsanhebung gemäß § 46 Abs 2 MRG. Die Mutter der Antragstellerin ist am 9. 2. 2003 verstorben. Die Antragstellerin ist in den M... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten mieteten 1970 ein aus Räumlichkeiten im Parterre und ersten Stock bestehendes einheitliches Bestandobjekt zu Geschäftszwecken. Der Vermieter gestattete die Weitervermietung sowie die Weiterverpachtung. 1972 wurden Teile des Bestandobjektes zum Betrieb eines Modegeschäftes untervermietet. Im restlichen Bestandobjekt betrieb die Zweitbeklagte einen Frisiersalon, den sie 1974 an die G***** M***** GmbH verpachtete. Am 15. 6. 1983 verkaufte die Zweibeklagte dies... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin eines Geschäftslokals. Nach dem mit Schreiben vom 15. 1. 2001 angezeigten Erwerb aller Geschäftsanteile der Antragstellerin durch die J***** AG hat die Antragsgegnerin den monatlichen Hauptmietzins auf 70.955 Schilling erhöht. Der Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Bestandobjekts war zum Anhebungsstichtag (1. 1. 2001) sehr gut. Das Geschäftslokal liegt im innersten Stadtkern Wiens an einer Straße, die schon seit 100 Jahren als sehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** K***** KG, ***** vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische ***... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte am 10. 12. 1994 die gegenständlichen Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist. Der Verkäufer verkaufte und übergab an die Klägerin alle Rechte und Vorteile, mit denen er das Kaufobjekt bisher besessen und benützt und zu besitzen und zu benützen berechtigt war. In der Wohnung der Klägerin kam es zu Setzungen und Rissbildungen, wobei ihr diese Schäden erstmals im Jahr 1995 aufgefallen waren. Setzungsschäden sind ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Endsachbeschluss fest, dass der angemessene monatliche Nettohauptmietzins für das Geschäftslokal 1010 Wien, *****, zum Stichtag 1. 9. 1995 EUR 3.266,28 beträgt. Mit rechtskräftigem Teilsachbeschluss (vgl 5 Ob 56/99t = WoBl 2001/63 = MietSlg 52.289) sei geklärt worden, dass eine Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 1 MRG dem Grunde nach zulässig sei. Der von der Sachverständigen ermittelte Nettohauptmietzins zum Stichtag 1. 9. 1995 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß § 12a Abs 8 MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder Verpachtung monatlich S 284.962,-- beträgt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Sachverhaltsfeststellungen aus: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß Paragraph 12 a, Absatz 8, MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte war Eigentümerin von zwei Liegenschaften mit einem Wohnhaus und einer Tischlereiwerkstätte. Die klagende Bank hatte ihr Kredite von rund 7 Mio S eingeräumt, die auf den Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurden. Am 4. 8. 1999 wurde die von einer anderen Gläubigerin beantragte Zwangsversteigerung der Liegenschaften bewilligt und im Grundbuch angemerkt. Die Klägerin trat dem Zwangsversteigerungsverfahren am 10. 12. 1999 bei. Im Februar 2000 vermi... mehr lesen...
Begründung: Die Viertantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** Baufläche, *****. Die Antragsgegnerin ist Mieterin. Sie betreibt in den nachstehenden Bestandobjekten das Apothekenunternehmen "A*****Hofapotheke": A. Räumlichkeiten im Keller, Erdgeschoss und 1. Stock sowie Wohnung im 4. Stock des Hauses ***** (18 Msch 77/95k), B. Physischer Anteil E, Räumlichkeiten im Parterre und Keller des Haus... mehr lesen...
Begründung: Im derzeitigen Verfahrensstadium ist nur mehr die Höhe des vom Antragsteller gemäß § 46a Abs 5 MRG geforderten Hauptmietzinses strittig. Das die Mietzinserhöhung rechtfertigende Ereignis - das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses - fand im Jahr 1979 statt; das Anhebungsbegehren wurde 1996 gestellt. Ausgehend von der Feststellung, dass der angemessene Hauptmietzins für das vom Antragsteller gemietete Geschäftslokal im Jahr 1979 S 400,-- netto pro m2 betrug, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Hauptmietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Objekt mit S 104.105,-- fest. Das Rekursgericht ersetzte diesen Betrag durch den Betrag von S 86.962,77 und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für zulässig, weil keine Rechtsprechung dazu bestehe, ob Apotheken zu ertragsschwachen Nahversorgungsunternehmen zählen. Die gegen diese Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Alle im vorliegenden Fall entscheidungswesentlichen Rechtsfragen sind bereits durch höchstgerichtliche Judikatur geklärt. Das ist zunächst die Frage, dass durch die Veräußerung eines im Mietobjekt betriebenen Unternehmens ein gespaltenes Mietverhältnis entstand, das nach der im Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung geltenden Rechtslage zu beurteilen ist und nicht auf den in § 12a MRG verwendeten Begriff der Unternehmens... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 bis 18 MRG normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte der gegenständlichen Mietrechtssache kann auf die zu 5 Ob 109/98k (ecolex 1998, 712 = immolex 1998, 263/167 = EWr I/12a/47 = RdW 1999, 23 = WoBl 1999, 159/71) ergangene Entscheidung des erkennenden Senates verwiesen werden. Demnach steht fest, dass durch einen Gesellschafterwechsel bei der Antragstellerin am 1. 11. 1993 der Mietzins-Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG verwirklicht wurde. Ein Schreiben der Antragsgegnerin vom 26. 4. 1994, in dem... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG, §§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer 16, ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO, § 37 Abs 3 Z 16 MRG). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph 528 a, ZPO, Paragraph 37, Absatz 3, Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §7MRG §12a Abs2MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Die Befristung des Mietzinserhöhungsrechtes gemäß § 12a Abs 2 MRG ist nicht analog auf die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 5 MRG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 148/99x Entscheidungstext OGH 31.08.1999 5 Ob 148/99x 5 Ob 176/06b Entscheidungstext OGH 29.08.2006 5 Ob 176... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1994 beantragte die "Grundstücksgemeinschaft der Häuser L*****/B***** in L*****", damals bestehend aus Anton T*****, Maria T*****, Camilla F***** und Walter Michael H*****, vertreten durch den Mehrheitseigentümer und Hausverwalter Anton T*****, dieser wiederum rechtsanwaltlich vertreten, bei der Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt L***** unter Berufung auf den Anhebungstatbestand des § 46a Abs 5 MRG die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** Wien, N*****gasse *****/B*****gasse *****. Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals top 8 in diesem Haus. Mit Schreiben vom 29. 11. 1994 anerkannten die Rechtsvertreter der Antragsgegner die "L*****" HandelsgmbH gemäß § 46a Abs 5 MRG per 1. 1. 1995 als Hauptmieter des Geschäftslokals. Am 21. 1. 1995 erwarb der Antragsteller das Unternehmen der "L*****" HandelsgmbH und trat damit ex lege in deren Hauptmietver... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer eines näher bezeichneten Hauses in Wien. In diesem Haus mieteten die Eltern des Beklagten in den Jahren 1964 und 1970 Geschäftsräumlichkeiten. Obwohl laut Mietvertrag Mietzweck die Nutzung dieser Räume als Geschäfts- bzw Verkaufslokal war und den Vermietern auch bekannt war, daß nur der Vater des Beklagten das Unternehmen "E*****" in den gemieteten Geschäftsräumlichkeiten betrieb, anerkannten die Vermieter auch die Mutter des Beklagten als ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftsräume top Nr 1 und 5 im Haus W*****zeile ***** in ***** W*****, die Antragsgegner sind Eigentümer dieses Hauses. Gestützt auf nachstehenden Sachverhalt, der sich vor Inkrafttreten des MRG verwirklicht habe und durch den ein gespaltenes Mietverhältnis entstanden sei, begehren die Antragsgegner von der Antragstellerin die Anhebung des Hauptmietzinses für das bezeichnete Objekt gemäß § 46a Abs 5 MRG: Gestützt auf nachsteh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd § 46a Abs 4 MRG Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG relevanten Unternehmensbegriff (vgl. zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = relevanten Unternehmensbegriff vergleiche zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = immolex 1998, 136 = RdW 1998, 460) richtig wieder. Danach fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete, sondern auch ohne eine solche Gewi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine internationale Filmspedition, ist Hauptmieterin von zwei Geschäftslokalen im Haus *****, das den Antragstellern gehört. Es ist bereits rechtskräftig entschieden, daß die Antragsteller auf Grund eines gesellschaftsrechtlichen Einbringungsvorganges, der sich am 17. 12. 1994 ereignete, gemäß § 46a Abs 5 MRG ab 1. 1. 1995 zur Fünfzehntelanhebung der für die verfahrensgegenständlichen Mietobjekte zu entrichtenden Hauptmietzinse berechtigt ist. S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus G***** in 1010 Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31. 3. 1952 abgeschlossen. Er sah für das insgesamt 264,5... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs6MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Es gibt keine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 12a Abs 6 MRG auf den nach § 46a Abs 3 MRG zu beurteilenden Fall eine Unternehmensverpachtung vor dem 1.3.1994 rechtfertigen könnte. Das Fehlen einer Verweisung auf die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs 6 MRG in allen Fällen einer "Fünfzehntelanhebung" des § 46a Abs 2 bis 5 MR... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines im Eigentum der Antragsgegner stehenden Geschäftslokals und hat ihr darin betriebenes Unternehmen am 15.4.1991 (mit einer Vertragsergänzung vom 28.3.1993) verpachtet. Die Antragsgegner nahmen dies zum Anlaß einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 3 MRG, worauf die Antragstellerin die Schlichtungsstelle zur Überprüfung des Hauptmietzinses angerufen hat. Das Verfahren ist gemäß § 40 Abs 1 MRG zu Gericht gelangt. Die Antragstel... mehr lesen...