Begründung: Die Klägerin begehrt die Übergabe des Bestandobjekts P*****-Straße ***** Wien, das sie der Beklagten als Wohnung auf zehn Jahre befristet vermietet habe. Das Mietverhältnis habe am 14. 7. 2007 geendet, ohne dass es einer Kündigung bedurft hätte. Zwischen den Parteien sei stets klar gewesen, dass ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen werden sollte. Der Beklagten sei über ihre Bitte lediglich die Nebennutzung als Ordination gestattet worden; die Klägerin habe jed... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 2. 1990 wurde der damaligen Verwaltung des Hauses***** in ***** mitgeteilt, dass die Mieterin Friederike N***** mit 1. 4. 1990 die genannte Wohnung verlasse und ihre Mietrechte auf ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel, die Erst- und Zweitantragsteller, und ihre Tochter, die Drittantragstellerin, übertrage. Die damalige Hausverwaltung nahm diesen Mietrechtseintritt zur Kenntnis. Zu diesem Zeitpunkt waren Erst- und Zweitantragsteller minderjährig. Eine pflegs... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §12 AMRG §12 BMRG §46
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die rückwirkende Kraft der Genehmigung einer Mietrechtsabtretung durch die Pflegschaftsbehörde dem Vermieter als Dritten gegenüber zu bejahen, wenn seine Rechtsposition dadurch keine Verschlechterung erfährt. Entscheidungstexte 5 Ob 57/02x Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 57/02x Ver... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Am 9. 7. 1980/7. 7. 1980 wurde mit der B***** Aktiengesellschaft ein Hauptmietvertrag betreffend zwei am ***** gelegene Hallen samt einer zwischen diesen und den ***** gelegenen Freifläche abgeschlossen. Als monatlicher Hauptmietzins wurden S 12.500 zuzüglich USt und Betriebskosten, welche der Mieterin direkt vorgeschrieben wurden, vereinbart. Gemäß Punkt IV des Vertrages war der Mietzins w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung, dass für die Frage, ob ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung oder ein solcher über Geschäftsräume vorliegt die bei Mietvertragsabschluss vom Parteiwillen getragene Widmung für die Beurteilung maßgebend ist (WoBl 1992, 16; MietSlg 46.374; 5 Ob 100/95; 7 Ob 199/97h; RIS-Justiz RS0070039; RS0106084). Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, zu welchen Zwecken da... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG idF 3.WÄG §12aMRG idF 3.WÄG §46
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur ausnahmsweise eine Mietzinsvorschrift, nämlich die des § 46 MRG für Wohnungen im Eintrittsfall für anwendbar erklärt. Dass mit besonderen Vorschriften der MR... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1970 Mieter der Wohnung Nr.16 im Haus der Antragsgegnerin Wien *****. Im Mietvertrag wurde ein Mietzins von 330,74 S - wertgesichert auf der Basis des Indexes der Verbraucherpreise 1966 - vereinbart. Bis Juni 1990 wurde den Antragstellern ein Hauptmietzins von 335,34 S vorgeschrieben, im Juli 1990 ein solcher von 472,35 S. Bei der Wohnung der Antragsteller handelt es sich um eine im Sinne des § 3 Z 10 d... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §16MRG §44MRG §46
Rechtssatz: Ob ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung oder ein solcher über Geschäftsräume vorliegt, hängt davon ab, ob der Mietgegenstand nach der Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages zu Wohnzwecken oder zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben bzw genommen worden ist oder welcher Zweck von den Parteien später einvernehmlich zum Vertragszweck gemacht worden ist. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 10. März 1955 mietete Johann M*** in dem dem Rechtsvorgänger der Antragsgegnerin Rudolf R*** gehörenden Haus Wien 19., Billrothstraße 86/Hohenauergasse 21 a, die im Erdgeschoß beziehungsweise Souterrain gelegenen, 59,86 m 2 großen Räumlichkeiten des Cafehausbetriebes "Cafe O***" Sout. I und II und die im ersten Stock gelegene, 57,10 m 2 große Wohnung top.Nr. 8. Das Mietverhältnis begann mit dem Tag der Wirksamtkeit des Kaufvertrages betreffend das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §43 Abs1MRG §44MRG §45MRG §46MRG §47MRG §49MRG §51MRG §52
Rechtssatz: § 5 ABGB findet mangels gegenteiliger Anordnung im MRG volle Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 668/83 Entscheidungstext OGH 26.05.1983 6 Ob 668/83 EvBl 1983/143 S 52 = MietSlg 35/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983... mehr lesen...
Norm: MRG §43MRG §43 Abs2MRG §44MRG §45MRG §46
Rechtssatz: Auf vor dem Inkrafttreten des MRG getroffene Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses sind das MG und das ZStG weiter anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 723/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 723/81 2 Ob 525/85 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 2 Ob 525/85... mehr lesen...