Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Wilhelm M*****, vertreten durch Dr. Agnes Maria Kienast, Rechtsanwältin in Korneuburg, gegen den Antragsgegner DDr. Wolfgang M*****, vertreten durch Dr. Markus Singer, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin betreibt in diesem Haus auf top Nr 11 ein Dental-Labor. Nachdem sein Vater als Mieter der top Nr 11 im Zeitraum von 1925 bis 1959 eine Ordination als Dentist betrieben hatte, mietete Josef V***** per 1. 6. 1964 das Objekt top Nr 11 als Wohnung und Dental-Labor an. Der Mietzins wurde auf Grundlage des Jahresfriedenszinses mit 145 S monatlich vereinbart. Die Vermietung des Objekts erfolgte a... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1118MRG §43
Rechtssatz: 1. Das MRG gilt grundsätzlich auch für Mietverträge, die vor dessen Inkrafttreten abgeschlossen wurde (§ 42 MRG). 1. Auch nach dem MRG ist eine Auflösung nach § 1118 ABGB möglich, sofern es zu keiner Erweiterung des § 1118 ABGB zulasten des Mieters kommt. 2. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 1118 ABGB liegen vor, wenn der offene Mietzins erst am 28. Tag nach Zustellung der als Mahnung und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch 32016 Neusiedl am See, mit dem Haus *****, 7100 Neusiedl am See. Der Erstklägerin kommt an diesem Haus ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht zu. Die beklagten Parteien sind aufgrund des Mietvertrages vom 30.9.1976 Hauptmieter dieses Hauses. Mit ihrer am 9.9.2005 zu 6 C 1181/05w erhobenen Mietzins- und Räumungsklage begehrte die Erstklägerin das Urteil, die beklagten Parteien schuldig zu erkennen... mehr lesen...
Norm: MRG §43
Rechtssatz: Ob und welche gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen auf das Mietverhältnis Anwendung finden, bestimmt sichausschließlich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Mietzinsvereinbarung. Dieser Grundsatz gilt nur für Bewirtschaftungskosten nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 125/04x Entscheidungstext OGH 22.12.2004 8 Ob 125/04x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei bestellte der Nebenintervenientin mit Baurechtsvertrag vom 8. 3. 1977 ein in weiterer Folge verbüchertes Baurecht an der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse W***** in ***** M*****. Mit Nutzungsvertrag vom 12. 7./23. 7./20. 12. 1977 wurde der Klägerin von der Nebenintervenientin die Nutzung der (von der Nebenintervenientin errichteten) Ordinationsräume im "Ärztezentrum" überlassen. Die klagende Partei verpflichtete sich, an die Nebeninte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch Neudorfer, Griensteidl, Hahnkamper, Stapf & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei H**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine als Verein konstituierte österreichische Verbraucherorganisation. Die beklagte Partei ist eine Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand insbesondere das Bankgeschäft gehört. Sie schloss in den Jahren 1983 bis 1996 mit Verbrauchern Kreditverträge ab, wobei die Kredite in zumeist monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum hindurch zur Rückzahlung fällig waren. In einer Reihe von Fällen wurden die Kreditverträge nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Eigentümer eines Hauses, in dem sich ein Geschäftslokal befindet. Dieses war von einer Unternehmerin angemietet worden, die dort ihr Unternehmen betrieb. Im Dezember 1973 verkaufte sie das Unternehmen an eine Gesellschaft mbH. Mangels Zustimmung der klagenden Parteien zur Übertragung der Hauptmietrechte bzw mangels Anerkennung der Gesellschaft mbH als neue Hauptmieterin blieb die Unternehmerin Hauptmieterin des Geschäftslokals, soda... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1998 Hausverwalterin der Liegenschaft ***** in *****. In der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 1994 bestand an der Liegenschaft einfaches Miteigentum. Im Jahr 1994 wurde die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG im Grundbuch angemerkt. Wohnungseigentum begründet und grundbücherlich einverleibt wurde erst nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit der Antragsgegnerin, nämlich am 10. 7. 1998 zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind (als Gesamtrechtsnachfolger der am 24. 10. 1986 verstorbenen Margarethe A*****) je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Anschrift *****. Am 14. 9. 1966 gab die damalige Eigentümerin Margarethe A***** diese Liegenschaft der Autoverkaufsgesellschaft Oskar V***** & Co in Bestand, die darauf mit Zustimmung der Eigentümerin auf eigene Kosten eine vereinbarungsgemäß bei Bestandvertragsende abzutragende Ausstellungs- und Verkaufsh... mehr lesen...
Norm: MRG §43WEG 1975 §13cWRN 1999 ArtIX Z11
Rechtssatz: Mit der Übergangsregelung des Art IX Z 11 der WRN 1999 sollte an die Tradition des § 43 Abs 1 MRG und die hiezu ergangene Judikatur angeknüpft werden. Demnach gilt zumindest für die Rechte und Pflichten aus Zielschuldverhältnissen, die von Miteigentümern einer Liegenschaft mit einem Dritten eingegangen wurden, dass sie nicht ex lege auf die nachträglich entstandene Wohnungseigentümergemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verlangt von der Beklagten (nach einer Einschränkung ihres ursprünglichen Begehrens) die Zahlung von EUR 5.498,81 sA. Sie behauptet, über Auftrag der Hausverwaltung Wilhelm R***** für die Beklagte Baumeisterarbeiten am Haus ***** erbracht zu haben. Dafür hafte der eingeklagte Betrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung offen aus. Die Passivlegitimation der Beklagten ergebe sich daraus, dass hinsichtlich einer Vielzahl von Objekten die Zusage der Einr... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Alle im vorliegenden Fall entscheidungswesentlichen Rechtsfragen sind bereits durch höchstgerichtliche Judikatur geklärt. Das ist zunächst die Frage, dass durch die Veräußerung eines im Mietobjekt betriebenen Unternehmens ein gespaltenes Mietverhältnis entstand, das nach der im Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung geltenden Rechtslage zu beurteilen ist und nicht auf den in § 12a MRG verwendeten Begriff der Unternehmens... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses ***** in ***** W*****. Der Antragsteller trat als Unternehmenserwerber gemäß § 12a Abs 1 MRG per 1. 1. 1995 in die Mietrechte seines Rechtsvorgängers am Geschäftslokal top Nr 1 in diesem Haus ein, wovon die Antragsgegnerin noch im Jänner 1995 in Kenntnis gesetzt wurde. In diesem Geschäftslokal, das nur 38 m**2 groß ist, wird ein Lebensmittelgeschäft betrieben. Der Vormieter des Antragstellers hatte zuletzt einen Pausch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bestandnehmerin der für Bürozwecke genutzten Räumlichkeiten Wien *****, top Nr. 11 (384 m**2) und 12 (452 m**2), war zunächst ab 1. 1. 1993 die W***** GmbH. Sie hatte der Hausverwaltung für die Vermittlung der Räumlichkeiten top Nr. 11 184.430 S netto an Vermittlungsprovision gezahlt und diesen Betrag später von der Klägerin refundiert erhalten. Durch Einbringung der W***** GmbH in die Klägerin gingen die Bestandrechte auf Mieterseite auf die Klägerin über. ... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1994 beantragte die "Grundstücksgemeinschaft der Häuser L*****/B***** in L*****", damals bestehend aus Anton T*****, Maria T*****, Camilla F***** und Walter Michael H*****, vertreten durch den Mehrheitseigentümer und Hausverwalter Anton T*****, dieser wiederum rechtsanwaltlich vertreten, bei der Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt L***** unter Berufung auf den Anhebungstatbestand des § 46a Abs 5 MRG die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund eines am 21. 1. 1965 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 2. 1965 Hauptmieterin der Wohnung top 8 im Haus P***** in 1080 Wien, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Dieses Haus wurde mit Hilfe des WW-Fonds errichtet, was dazu führte, daß auf das Mietverhältnis § 15 Abs 9 WWG idF der WWGN 1954 anzuwenden ist. Die Antragstellerin ist auf Grund eines am 21. 1. 1965 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 2. 1965 Hauptmieterin der W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind auf Grund seines am 2. 1. 1981 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 1. 1981 Hauptmieter der aus fünf Zimmern, Küche, Vorzimmer, Bad und WC bestehenden Wohnung top 4 im Haus P***** in 1080 Wien, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Dieses Haus wurde mit Hilfe des WW-Fonds errichtet, was dazu führte, daß auf das Mietverhältnis § 15 Abs 9 WWG idF der WWGN 1954 anzuwenden ist. Die Antragsteller sind auf Grund seines am 2. 1. 1981 abgeschlos... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer eines näher bezeichneten Hauses in Wien. In diesem Haus mieteten die Eltern des Beklagten in den Jahren 1964 und 1970 Geschäftsräumlichkeiten. Obwohl laut Mietvertrag Mietzweck die Nutzung dieser Räume als Geschäfts- bzw Verkaufslokal war und den Vermietern auch bekannt war, daß nur der Vater des Beklagten das Unternehmen "E*****" in den gemieteten Geschäftsräumlichkeiten betrieb, anerkannten die Vermieter auch die Mutter des Beklagten als ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus *****, das der Antragstellerin gehört. Sie ist im Jahr 1987 dadurch in die Rechtsposition der Hauptmieterin gelangt, daß Ingrid M*****, die vormalige Hauptmieterin und Alleininhaberin der im Geschäftslokal betriebenen Etikettenerzeugung und Textildruckerei, ihr Unternehmen samt Mietrechten gegen die Einräumung von Geschäftsanteilen in die 1972 gegründete Antragsgegnerin einbrachte. Gesellschafter die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.7.1990 Mieter einer im ersten Stock des Hauses D*****straße 30 in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem Antragsteller lediglich als Vertreter des Vermieters eingeschaltet. Der Antragsteller hat in einem zunächst nur gegen den Erst- und Zweitantragsgegner eingeleiteten Mietrechtsverfahr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses E*****. Im Erdgeschoß dieses Hauses befinden sich Geschäftsräumlichkeiten, die mit Mietvertrag vom 19.10.1977 vom Antragsteller an den Einzelkaufmann Karl G***** vermietet wurde. Karl G***** verstarb am 7.11.1993. Sein Nachlaß wurde seinen Kindern Elfriede S*****, Wolfgang G***** und Gabriele G***** mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mattersburg vom 20.4.1994, 1 A 405/93z-17, aufgrund des Gesetzes zu je einem Dr... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...