Begründung: Die verbliebenen Antragsteller (die weiteren Antragsteller haben die Abweisung ihres Antrags unbekämpft gelassen) begehren die Überprüfung der Angemessenheit der jeweils von ihnen für Wohnungen im Haus Ö* begehrten Preise (§ 15 WGG), wobei unstrittigermaßen die Präklusivfrist des § 18 Abs 3 WGG durch den verfahrenseinleitenden Antrag bei der Schlichtungsstelle eingehalten wurde. Die verbliebenen Antragsteller (die weiteren Antragsteller haben die Abweisung ihres Antrags... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1. Carla W*****, vertreten durch Gerhard Brichard, Immobilienverwalter, Peter Jordan-Straße 8, 1190 Wien, 2. R***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Erich Kafka, Dr. Manfred Palkov... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit März 1995 Mieter eines im Haus *****, gelegenen Zimmers. Das Mietobjekt ist ca 11 m2 groß. Der hiefür im Mietvertrag vom 17. 3. 1995 vereinbarte Mietzins beträgt inklusive Betriebskosten monatlich S 1.881,--; dazu kommen allerdings noch die vom Antragsteller zu tragenden Heizkosten. Vermieterin war die Erstantragsgegnerin; am 1. 12. 1997 übernahm dann die Zweitantragsgegnerin Besitz und Verwaltung des Hauses. Mit dem am 14. 3. 1997 bei der Schl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung erst gestellt, nachdem der Hauptantrag bei der Schlichtungsstelle anhängig gemacht worden ist, gilt dieser im Sinne des § 40 Abs 2 MRG als - ohne Rücksicht auf das sonst erforderliche Verstreichen der Dreimonatsfrist - von der Schlichtungsstelle abgezogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte von den vier Antragsgegnern die Rückzahlung des von ihm anlässlich des Mietvertragsabschlusses bezahlten Betrages von S 400.000,--, dem keine gleichwertige Gegenleistung entspreche. Die Schlichtungsstelle verpflichtete die Drittantragsgegnerin zur Rückzahlung dieses Betrages und wies das gegen Erst-, Zweit- und Viertantragsgegner gerichtete Begehren ab. Die Drittantragsgegnerin beantragte daraufhin die Entscheidung des Gerichtes. Das Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, sie sei Mieterin der Wohnung top Nr 11a in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus ***** in*****. Sie habe am 9. 3. 1992 mit der Fünftantragsgegnerin einen sogenannten Untermietvertrag abgeschlossen. Dabei liege jedoch ein Scheingeschäft mit Umgehungsabsicht gemäß § 2 Abs 3 MRG vor. Die monatliche Miete in Höhe von S 5.500 bezahle sie an die Drittantragsgegnerin bzw den Viertantragsgegner. Die Wohnung sei nur 30 m**2 groß und der Kateg... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1989 Hauptmieter einer Wohnung im Haus F*****gasse ***** in ***** G*****. Im Jänner 1992 mietete er die unmittelbar angrenzende Nachbarwohnung und verband die beiden Wohnungen mit Zustimmung der Hauseigentümer nach Herstellung eines Mauerdurchbruchs miteinander. Für die neu geschaffene Wohnung wurde im Jänner 1992 ein Pauschalzins von S 5.500 vereinbart. Bis 7. 8. 1996 waren Zweit- und Drittantragsgegner Eigentümer der Liegenschaft, seit ... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Durch die Abziehung von der Schlichtungsstelle an das Gericht wird im Zweifel das gesamte bei der Schlichtungsstelle anhängige Verfahren bei Gericht anhängig, die Schlichtungsstelle hat, sobald das Begehren bei Gericht eingebracht wurde, das Verfahren einzustellen. Nur ausnahmsweise, bei ausdrücklicher Abziehung nur eines Teils des Antrags oder aber bei ihrem Wesen nach voneinander unabhängigen Anträge... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren über die Zinsrückstands- und Räumungsklage wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.2.1997 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle des Magistrats Graz über den am 5.2.1997 von der Beklagten erhobenen Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8, 9, 11 und 12 MRG gemäß § 41 MRG unterbrochen. Am 19.9.1997 rief die Klägerin zu 5 Msch 106/97a des Erstgerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG das Gericht zur Entscheidung an, weil das Verfahren vo... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren über die einen Zinsrückstand für den Zeitraum April 1994 bis Dezember 1994 betreffende Klage wurde mit Beschluß des Erstgerichts vom 27.3.1997 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle des Magistrats Graz über den am 5.2.1997 von der Beklagten erhobenen Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8, 9, 11 und 12 MRG gemäß § 41 MRG unterbrochen. Am 19.9.1997 rief die Klägerin zu 5 Msch 106/97a des Ersterichts gemäß § 40 Abs 2 MRG das Ger... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Im Fall des Antrages gemäß § 40 Abs 2 MRG ist eine Zurücknahme der Anrufung des Gerichts im Gesetz nicht vorgesehen. Der Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG beendet das Verfahren vor der Gemeinde; damit wird das Gericht für das Verfahren über den Antrag gemäß § 37 MRG endgültig zuständig. Eine Beendigung des Verfahrens durch Parteidisposition ist dann nur mehr durch Rücknahme des das Verfahren einleitenden Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung der der Antragsgegnerin gehörigen Liegenschaft ***** Wien, L*****gasse 8-10 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, daß das Verfahren gemäß § 6 Abs 2 MRG nur der Durchsetzung des Auftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten diene und mit der Auftragserteilung eine Einheit bilde. Eine selbständige Zuständigkeit des Gerichtes für eine Antragstellung nach § ... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Ist der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß § 6 Abs 1 MRG durch die Schlichtungsstelle erlassen worden, liegt im an das Gericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Zangsverwaltung die Anrufung des Gerichtes. Die Zangsverwaltung aufgrund eines Auftrages der Schlichtungsstelle, dem nicht entsprochen wurde, kann daher auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden. En... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs2MRG §40 Abs3
Rechtssatz: Durch § 40 Abs 2 Satz 2 MRG ist klargestellt, daß die Ausstellung der in § 40 Abs 3 MRG erwähnten Bestätigung der Schlichtungsstelle noch nicht die Einstellung des Verfahrens bedeutet. Das Verfahren ist vielmehr erst dann einzustellen, wenn das betreffende Begehren bei Gericht eingebracht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext... mehr lesen...