Norm: AHG §1 Cd1bMRG §35
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, dem Vermieter wäre trotz Nichtzahlung des Mietzinses ein Räumungsaufschub bei lebensbedrohender Erkrankung (hier: Schlafapnoe) eines Kindes des Mieters zumutbar, ist zumindest dann nicht vertretbar, wenn nicht versucht wurde, im Rahmen pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen das Kind in einem Spital oder einer geeigneten Heimstätte unterzubringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §35
Rechtssatz: Ein Räumungsaufschub ist jedenfalls dann nicht zu bewilligen, wenn das Benützungsentgelt für die laufende Weiterbenützung des Bestandobjekts bis zur Räumung nicht geleistet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 17/98a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 17/98a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: MRG §35
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Gewährung eines Räumungsaufschubs sind einerseits die drohende Obdachlosigkeit beziehungsweise sonstige besonders berücksichtigungswürdige
Gründe: und andererseits die Zumutbarkeit für den Vermieter. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, ohne daß eine Interessenabwägung stattzufinden hat. Entscheidungstexte 1 Ob 17/98a Ents... mehr lesen...
Norm: MRG §29MRG §35
Rechtssatz: Wird am Ende eines durchsetzbar befristeten Mietverhältnisses ein Räumungsaufschub mittels eines Räumungsvergleiches gewährt, dann ist dieses trotzdem als unwirksame Umgehungshandlung zu werten, wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen der Mietdauer und der Verlängerung im Wege dieses Räumungsvergleiches besteht (hier: Mietdauer neun Monate, Räumungsaufschub zwei Jahre). Entscheidungstexte ... mehr lesen...