Norm
MRG §35Rechtssatz
Ein Räumungsaufschub ist jedenfalls dann nicht zu bewilligen, wenn das Benützungsentgelt für die laufende Weiterbenützung des Bestandobjekts bis zur Räumung nicht geleistet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110190Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0010OB00017_98A0000_004