Norm
AHG §1 Cd1bRechtssatz
Die Rechtsansicht, dem Vermieter wäre trotz Nichtzahlung des Mietzinses ein Räumungsaufschub bei lebensbedrohender Erkrankung (hier: Schlafapnoe) eines Kindes des Mieters zumutbar, ist zumindest dann nicht vertretbar, wenn nicht versucht wurde, im Rahmen pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen das Kind in einem Spital oder einer geeigneten Heimstätte unterzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110187Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0010OB00017_98A0000_001