RS OGH 1998/6/9 1Ob17/98a

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Norm

MRG §35

Rechtssatz

Voraussetzungen für die Gewährung eines Räumungsaufschubs sind einerseits die drohende Obdachlosigkeit beziehungsweise sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe und andererseits die Zumutbarkeit für den Vermieter. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, ohne daß eine Interessenabwägung stattzufinden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110189

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0010OB00017_98A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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