Norm
MRG §35Rechtssatz
Voraussetzungen für die Gewährung eines Räumungsaufschubs sind einerseits die drohende Obdachlosigkeit beziehungsweise sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe und andererseits die Zumutbarkeit für den Vermieter. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, ohne daß eine Interessenabwägung stattzufinden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110189Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0010OB00017_98A0000_003