Norm: MRG §32
Rechtssatz: Ein Ersatzgeschäftslokal ist dann „ein nach Lage und Beschaffenheit angemessener Ersatz“ für das aufgekündigte Lokal, wenn es ein im Wesentlichen gleichwertiges Objekt ist, das dem Mieter eine Fortsetzung der Betriebstätigkeit unter etwa den gleichen Bedingungen ermöglicht und für das kein wesentlich höherer Mietzins zu entrichten wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 59/18x... mehr lesen...
Norm: MRG §32
Rechtssatz: Auch bei Geschäftsräumlichkeiten hat der Vermieter den Ersatzmietgegenstand bis zum Schluß der Verhandlung in erster Instanz bereit zu halten und wird von dieser Verpflichtung nicht schon dann befreit, wenn die Angemessenheit bestritten wird. Entscheidungstexte 8 Ob 1622/95 Entscheidungstext OGH 14.12.1995 8 Ob 1622/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte Bestandobjekt nach den Richtlinien des § 32 MRG zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl anzubieten. Sie brachte vor, sie habe die im ersten Stock gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §30 Abs2 Z9 DMRG §11MRG §14MRG §15MRG §16MRG §32
Rechtssatz: Eine Pflicht des Vermieters zur Ersatzbeschaffung im Sinne des § 32 MRG besteht nicht im Falle des Unterganges des Mietgegenstandes. Entscheidungstexte 5 Ob 537/89 Entscheidungstext OGH 07.03.1989 5 Ob 537/89 Veröff: SZ 62/36 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z14MRG §32
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Bestimmungen der §§ 30 Abs 2 Z 14, 32 MRG auf die Durchführung von Abbruchsarbeiten ohne vorausgegangener rechtswirksamer Aufkündigung. Entscheidungstexte 5 Ob 537/89 Entscheidungstext OGH 07.03.1989 5 Ob 537/89 Veröff: SZ 62/36 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1954 bis Mai bzw. Dezember 1986 Mieter von im Parterre des Hauses Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 12, gelegenen Räumlichkeiten. Das Mietobjekt umfaßte ein gassenseitig gelegenes Geschäftslokal, bestehend aus zwei Räumen (45 m2), eine daran anschließende Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Küche (40 m2), dahinter zwei Werkstättenräume (40 m2) und abschließend einen gemauerten Schuppen (14 m2). Der Mietzins betrug ursprünglich 50 S, ab ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ X, mit dem Haus Wels, V-Straße 18 in dem die beklagten Parteien eine im Hochparterre links vom Eingang gelegene, aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Wohnung bewohnten bzw. bewohnen. Der Klägerin wurde vom Magistrat der Stadt Wels mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 17. April 1973, MA 11-BauR-1025 1973 Ki/Vh gemäß § 90 der Bauordnung für die Gemeindegebiete der Landeshauptstadt Linz und der Stadt Wels, GuVBl 22/1887 aus b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 CMG §19 Abs2 Z4 BbMG §19 Abs2 Z4 BcMG §19 Abs2 Z4a AMG §21aMRG §30 Abs2 Z14MRG §30 Abs2 Z15MRG §30 Abs2 Z16MRG §32MGNov 1974 ArtIII Z2
Rechtssatz: Die neu geschaffene Bestimmung des § 21 a MG (Beistellung von Ersatzmietgegenständen) ist auf die Fälle des § 1112 ABGB - Räumungsklage des Liegenschaftseigentümers wegen Untergang der Bestandsache - nicht anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §1 A2MG §19 Abs2 Z11 FMG §19 Abs2 Z13 AMG §22 BMG §22 FMRG §32
Rechtssatz: Liegt kein (technisch, räumlich oder wirtschaftlich) einheitlicher Bestandgegenstand vor, erfaßt bei Vermietung von Wohnräumen und Geschäftsräumen in einem Bestandvertrag der Vertrag zwei selbständige Bestandgegenstände. Ungeachtet der Bezeichnung als Teilkündigung im Sinne des § 22 MG liegt eine Aufkündigung eines Teiles eines teilbaren Vertrages vor (SZ 5/281)... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte der Beklagten ein einzelnes, abgesondert gelegenes und mit einem besonderen Eingang vom Stiegenhaus versehenes Zimmer der im ersten Stock des Hauses Graz, A-straße 29 rechts gelegenen Wohnung aus dem Gründe: des § 19 Abs 2 Z 13 MG zum 31. 10. 1969 auf. Insgesamt besteht die von der Beklagten gemietete Wohnung aus drei Zimmern, Küche und Nebenräumen. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam und verpflichtet die Beklagte, das aufgekundigte Zimme... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMG §22 Abs2 BMRG §32
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 22 Abs 2 MG kann auch nach Inkrafttreten des MRÄG 1967 auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG nur zutreffen, wenn und insoweit schon nach der bisherigen Rechtsprechung eine Teilkündigung zulässig war. Zu den § 19 Abs 2 Z 13 MG war es jedoch für die Zeit bis zum Inkrafttreten des MRÄG ständige Rechtsprechung (MietSlg 16456, 15427, 8249 uva), daß eine Teilkündigu... mehr lesen...