Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil gefestigte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob die Bekämpfung eines vom vereinbarten Mietzins abweichend vorgeschriebenen Mietzinses bzw die Vorschreibung eines gar nicht vereinbarten Mietzinses bereits dann im außerstreitigen Verfahren erfolgen könne, wenn der Antragsteller sich im verfahrenseinleitenden Antrag darauf stützt, dass die Vorschreibung nicht dem... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger (Liegenschaftseigentümer) begehren von den Beklagten (Mieter der Objekte 14 und 14a bzw 15 auf der Liegenschaft der Kläger) die Entfernung einer Durchgangstüre zwischen den Bestandobjekten Nr.14 und Nr.14a sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch eine ununterbrochene Trennmauer zwischen den genannten Objekten mit der
Begründung: , die Beklagten hätten den genannten Durchbruch ohne Zustimmung der Liegenschaftseigentümer und trotz der Mie... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVj1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3MRG §12 Abs4MRG §37MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtsweg ist nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die in § 37 Abs 1 MRG aufgezählt sind. Dabei sind für die Beurteilung der zulässigen Verfahrensart der Wortlaut des Entscheidungsbegehrens und die zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen maßgebend. Über Anträge, die eine Ang... mehr lesen...
Begründung: Die Mietrechtsvorgänger der Antragstellerin beantragten wegen der beabsichtigten Veräußerung ihres im Haus der Antragsgegnerin betriebenen Unternehmens gemäß § 12 Abs 4 MRG die Bestimmung der Höhe des nach § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzinses. Im Zuge des (zutreffend ohne Vorschaltung einer Schlichtungsstelle - s § 50 MRG iVm Kdm BGBl 1979/299) bei Gericht geführten Verfahrens trat wegen der per 1.11.1990 erfolgten Unternehmensveräußerung die Antragstellerin a... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs4 D
Rechtssatz: Durch die Unternehmensveräußerung während des Verfahrens wird einem auf § 12 Abs 4 MRG gestützten Antrag der Boden entzogen. Scheidet der eine Unternehmensveräußerung beabsichtigende Mieter aus dem Verfahren nach § 12 Abs 4 MRG aus und tritt der Unternehmenserwerber mit Zustimmung des Vermieters zum Parteiwechsel in das Verfahren ein, so kann der Unternehmenserwerber zwar ein über einen Antrag nac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft. Sie hat mit der Erstbeklagten über Geschäftsräumlichkeiten - die sie zuvor auf Grund eines am 15.Juli 1965 geschlossenen Mietvertrages (Beilage C) zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben hatte - einen Nutzungsvertrag im Sinne der am 28. September 1982 errichteten Urkunde (laut Beilage A) geschlossen. Diese Urkunde wurde unter Verwendung eines Formulars für Wohnungs-Nutzungsverträge abgefaßt; dabei... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs4 Ca
Rechtssatz: Die Ausnahmeregelung des § 12 Abs 4 MRG darf nicht auf den im § 12 Abs 3 MRG geregelten Fall des gesetzlichen Eintrittes eines Unternehmenserwerbers anstelle des Veräußerers in ein den Regelungen des MRG unterliegendes Geschäftsraumnutzungsverhältnis ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 605/85 Entscheidungstext OGH 27.06.1985 ... mehr lesen...
Der am 6. 12. 1980 in Graz verstorbene Franz K hat im Jahre 1949 die im Hause der Kläger Wien 1, R-Platz im zweiten Stock gelegene Wohnung Nr. 19 gemietet. Dieses Mietverhältnis kundigen die Kläger aus dem Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z 11 MG auf. Die beklagte Verlassenschaft und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten Rudolf P und Leopoldine T wendeten ua. mangelnde Passivlegitimation mit der Begründung: ein, der seinerzeitige Mieter habe die Wohnung seiner damalige... mehr lesen...