Der Beschwerdeführer beantragte am 30. September 1997 bei der österreichischen Botschaft in Kairo die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag langte am 6. Oktober 1997 beim Landeshauptmann von Wien ein. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab der Beschwerdeführer eine Wohnung an einer Adresse in W an. Dem Verwaltungsakt ist ein Mietvertrag zwischen dem Bruder des Beschwerdeführers und dem Eigentümer des an dieser Adresse befindlichen Hauses anges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. September 1997 bei der österreichischen Botschaft in Kairo die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag langte am 6. Oktober 1997 beim Landeshauptmann von Wien ein. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab der Beschwerdeführer eine Wohnung an einer Adresse in W an. Dem Verwaltungsakt ist ein Mietvertrag zwischen dem Bruder des Beschwerdeführers und dem Eigentümer des an dieser Adresse befindlichen Hauses anges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. September 1997 bei der österreichischen Botschaft in Kairo die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag langte am 6. Oktober 1997 beim Landeshauptmann von Wien ein. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab der Beschwerdeführer eine Wohnung an einer Adresse in W an. Dem Verwaltungsakt ist ein Mietvertrag zwischen dem Bruder des Beschwerdeführers und dem Eigentümer des an dieser Adresse befindlichen Hauses anges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. September 1997 bei der österreichischen Botschaft in Kairo die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag langte am 6. Oktober 1997 beim Landeshauptmann von Wien ein. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab der Beschwerdeführer eine Wohnung an einer Adresse in W an. Dem Verwaltungsakt ist ein Mietvertrag zwischen dem Bruder des Beschwerdeführers und dem Eigentümer des an dieser Adresse befindlichen Hauses anges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. September 1997 bei der österreichischen Botschaft in Kairo die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag langte am 6. Oktober 1997 beim Landeshauptmann von Wien ein. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab der Beschwerdeführer eine Wohnung an einer Adresse in W an. Dem Verwaltungsakt ist ein Mietvertrag zwischen dem Bruder des Beschwerdeführers und dem Eigentümer des an dieser Adresse befindlichen Hauses anges... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1 impl;FrG 1997 §12 Abs1;FrG 1997 §8 Abs5;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §11 Abs1 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untermietvertrag verschafft dem Untermieter einen Rechtsanspruch auf die in Rede stehende Unterkunft auch im Sinne des § 8 Abs 5 erster Sat... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1 impl;FrG 1997 §12 Abs1;FrG 1997 §8 Abs5;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §11 Abs1 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untermietvertrag verschafft dem Untermieter einen Rechtsanspruch auf die in Rede stehende Unterkunft auch im Sinne des § 8 Abs 5 erster Sat... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1 impl;FrG 1997 §12 Abs1;FrG 1997 §8 Abs5;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §11 Abs1 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untermietvertrag verschafft dem Untermieter einen Rechtsanspruch auf die in Rede stehende Unterkunft auch im Sinne des § 8 Abs 5 erster Sat... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1 impl;FrG 1997 §12 Abs1;FrG 1997 §8 Abs5;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §11 Abs1 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untermietvertrag verschafft dem Untermieter einen Rechtsanspruch auf die in Rede stehende Unterkunft auch im Sinne des § 8 Abs 5 erster Sat... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1 impl;FrG 1997 §12 Abs1;FrG 1997 §8 Abs5;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §11 Abs1 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untermietvertrag verschafft dem Untermieter einen Rechtsanspruch auf die in Rede stehende Unterkunft auch im Sinne des § 8 Abs 5 erster Sat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 19. April 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab sie eine Wohnung in Wien mit einer Wohnfläche von 36 m2 an. Mieter dieser Wohnung ist der österreichische Staatsangehörige A. Punkt 1. (2) des zwischen der Vermieterin und A geschlossenen Mietvertrages lautet: "Die gänzliche und teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte oder die Verwendung für ande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 19. April 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab sie eine Wohnung in Wien mit einer Wohnfläche von 36 m2 an. Mieter dieser Wohnung ist der österreichische Staatsangehörige A. Punkt 1. (2) des zwischen der Vermieterin und A geschlossenen Mietvertrages lautet: "Die gänzliche und teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte oder die Verwendung für ande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 19. April 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als gesicherte Unterkunft in Österreich gab sie eine Wohnung in Wien mit einer Wohnfläche von 36 m2 an. Mieter dieser Wohnung ist der österreichische Staatsangehörige A. Punkt 1. (2) des zwischen der Vermieterin und A geschlossenen Mietvertrages lautet: "Die gänzliche und teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte oder die Verwendung für ande... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1118;ABGB §971;ABGB §974;AufG 1992 §5 Abs1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §29 Abs1 Z5;MRG §30 Abs1;MRG §30 Abs2 Z13;MRG §30 Abs2 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ist die Unzulässigkeit der Gebrauchsüberlassung an den Fremden durch den Hauptbestandnehmer eine solche, die den Hauptbestandgeber zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1118;ABGB §971;ABGB §974;AufG 1992 §5 Abs1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §29 Abs1 Z5;MRG §30 Abs1;MRG §30 Abs2 Z13;MRG §30 Abs2 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ist die Unzulässigkeit der Gebrauchsüberlassung an den Fremden durch den Hauptbestandnehmer eine solche, die den Hauptbestandgeber zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1118;ABGB §971;ABGB §974;AufG 1992 §5 Abs1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z3;MRG §29 Abs1 Z5;MRG §30 Abs1;MRG §30 Abs2 Z13;MRG §30 Abs2 Z4;MRG §30 Abs2;
Rechtssatz: Ist die Unzulässigkeit der Gebrauchsüberlassung an den Fremden durch den Hauptbestandnehmer eine solche, die den Hauptbestandgeber zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 23. Juni 1994 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens berief er sich darauf, in einer Wohnung Unterkunft gefunden zu haben, welche D als Hauptmieter in Bestand genommen habe (ON 4 und 5 des Verwaltungsaktes). In einer an die belangte Behörde gerichteten Eingabe vom 12. Mai 1995 wird D vom Beschwerdeführer ausdrücklich als "Vermieter" bezeichnet (vgl. ON 10 des Verwaltungsaktes). Dieser bestätigte am 10. Mai 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 23. Juni 1994 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens berief er sich darauf, in einer Wohnung Unterkunft gefunden zu haben, welche D als Hauptmieter in Bestand genommen habe (ON 4 und 5 des Verwaltungsaktes). In einer an die belangte Behörde gerichteten Eingabe vom 12. Mai 1995 wird D vom Beschwerdeführer ausdrücklich als "Vermieter" bezeichnet (vgl. ON 10 des Verwaltungsaktes). Dieser bestätigte am 10. Mai 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 23. Juni 1994 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens berief er sich darauf, in einer Wohnung Unterkunft gefunden zu haben, welche D als Hauptmieter in Bestand genommen habe (ON 4 und 5 des Verwaltungsaktes). In einer an die belangte Behörde gerichteten Eingabe vom 12. Mai 1995 wird D vom Beschwerdeführer ausdrücklich als "Vermieter" bezeichnet (vgl. ON 10 des Verwaltungsaktes). Dieser bestätigte am 10. Mai 1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;ABGB §1118;AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11;MRG §30 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Die Unterkunft des Fremden ist grundsätzlich aufgrund eines Untermietvertrages nicht schon deshalb ungesichert, weil der Hauptmietvertrag die Untervermietung ohne Zustimmun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;ABGB §1118;AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11;MRG §30 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Die Unterkunft des Fremden ist grundsätzlich aufgrund eines Untermietvertrages nicht schon deshalb ungesichert, weil der Hauptmietvertrag die Untervermietung ohne Zustimmun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1098;ABGB §1118;AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z2;MRG §11 Abs1 Z1;MRG §11 Abs1 Z2;MRG §11;MRG §30 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Die Unterkunft des Fremden ist grundsätzlich aufgrund eines Untermietvertrages nicht schon deshalb ungesichert, weil der Hauptmietvertrag die Untervermietung ohne Zustimmun... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 10. April 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufG abgewiesen. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei anderen Personen eine Unterkunft bewohne, die eine Nutzfläche von 32 m2 und überdies nur ein Zimmer aufweise. Von Bedeutung sei aber insb... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;MRG §11 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995180941.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...