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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1098;Rechtssatz
Die Unterkunft des Fremden ist grundsätzlich aufgrund eines Untermietvertrages nicht schon deshalb ungesichert, weil der Hauptmietvertrag die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters verbietet, es sei denn, die Behörde hätte festgestellt, daß die Unzulässigkeit der Untervermietung eine solche ist, die den Hauseigentümer zur vorzeitigen Auflösung oder zur Aufkündigung des Bestandsverhältnisses zum Untervermieter berechtigt (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190820.X01Im RIS seit
02.05.2001