Begründung: Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin von 910/8930 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an der Garage 1 verbunden. Die Antragsgegnerin verwaltet diese Liegenschaft. Die weiteren Verfahrensparteien sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. Die Hausbesorgertätigkeiten werden von der Miteigentümerin Rosemarie G***** seit dem Jahr 1990 verrichtet... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger nach freiwilliger Aufgabe seiner Dienstwohnung ein (vertraglicher) Bestandschutz im Sinn des § 18 Abs 6 HBG zukommt, zutreffend verneint und demzufolge ebenso zutreffend die beendende Wirkung einer selbst unberechtigten Entlassung, soferne diese wirksam ausgesprochen wurde, anerkannt. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO... mehr lesen...
Norm: HbG §18WEG 2002 §20
Rechtssatz: Die Verwaltervollmacht nach dem WEG umfasst zwar das Eingehen und die Beendigung eines Hausbesorger-Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch unübliche Vertragsbedingungen, wie Kündigungsschutz im Sinn des § 18 Abs 6 HbG nach Aufgabe der Dienstwohnung Entscheidungstexte 9 ObA 93/03x Entscheidungstext OGH 11.02.2004 9 ObA 93/03x ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcHBG §18HBG §22WEG §17
Rechtssatz: Ist bei der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses durch die Mehrheit der Miteigentümer eine Wohnungseigentümerin auch Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage, wird dadurch weder ihre aktive Klagelegitimation noch die der übrigen Kläger beeinträchtigt, da es durch dieses Zusammenwirken nicht zu einer "parallelen Geschäftsführung" durch Verwaltung und Miteigentümer gekommen ist, sonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Unwirksamkeit der Kündigungen zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge der Revisionswerberin, es hätten zwei voneinander getrennte Arbeitsverhältnisse der Beklagten mit de facto verschiedenen Arbeitgebern vorgelegen, auszuführen, daß sich die Revisionswerberin ... mehr lesen...
Norm: HbG §18
Rechtssatz: Eine Teilkündigung ist in bezug auf das einheitliche Hausbesorgerdienstverhältnis unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 279/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 279/89 Veröff: ecolex 1990,154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061258 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das Hausb... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DHbG §11HbG §18HbG §22WEG §17ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Legt der Hausverwalter anläßlich der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses offen, daß er nur als Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage auftritt, dann ist auch nach Zustellung der Aufkündigung die Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf die Wohnungseigentümer zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 140/88 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten in ihrer "Kündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses mit Dienstwohnung" näher konkretisierte Kündigungsgründe im Sinne des § 18 Abs 6 lit c und d HBG geltend und brachten vor, daß sie das Dienstverhältnis zur Beklagten als Hausbesorgerin des Hauses Vösendorf, Ortsstraße 158, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 30.9.1986 gerichtlich aufkündigen ("Dienstverhältnis samt Dienstwohnung"). Sie beantragten, "der Kündigungsgegne... mehr lesen...
Norm: HbG §18ZPO §562 ff A
Rechtssatz: Für die Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Hauseigentümer nach § 18 HbG sind die Bestimmungen der §§ 562 bis 564 und 567 bis 575 ZPO über das Verfahren bei Streitigkeiten aus Bestandverträgen sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 34/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 9 ObA 34/87 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18ZPO §562 ff B
Rechtssatz: In der Aufkündigung des Dienstverhältnisses ist ein "Sachantrag", daß die Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses für rechtswirksam erklärt werde, nicht erforderlich. Entscheidungstexte 9 ObA 34/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 9 ObA 34/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: HbG §18ZPO §562 ff DZPO §572
Rechtssatz: Der Ausspruch, daß die Kündigung als wirksam erkannt werde oder aufgehoben wird, ist erst notwendiger Bestandteil eines die Einwendungen erledigenden Urteils nach § 572 ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 34/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 9 ObA 34/87 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: HbG §18HbG §22HbG §28
Rechtssatz: Da es dem Hausbesorger jedenfalls freistehen muß, das Dienstverhältnis seinerseits durch Aufkündigung zu lösen, kann es nicht zweifelhaft sein, daß auch eine einvernehmliche Auflösung des Hausbesorgerdienstverhältnisses rechtlich möglich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 52/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 52/72 Veröff: MietSlg 24510... mehr lesen...