Begründung: Die Klägerin war ab 1. 10. 1999 bei der Beklagten beschäftigt und betreute zwei im Eigentum der Beklagten stehende Wohnhausanlagen (die zweite erst ab 1. 5. 2000) in F*****. Der Monatsverdienst der Klägerin betrug ATS 9.200 (EUR 668,59), ab 1. 5. 2000 weitere ATS 3.200 (EUR 232,55). In den beiden zugrundeliegenden Arbeitsverträgen vom 1. 10. 1999 und 20. 4. 2000 wurde die Klägerin als "Haussprecher" bezeichnet. Tatsächlich war sie mit den im Ersturteil näher bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat - wie auch der Revisionswerber einräumt - die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den für das Vorliegen eines Hausbesorgerdienstverhältnisses maßgebenden Kriterien richtig wiedergegeben. Danach ist ein Hausbesorgerdienstverhältnis anzunehmen, wenn nach dem Vertragszweck und den sonstigen Vereinbarungen die vom Arbeitnehmer wahrzunehmenden Pflichten kumulativ die in § 2 Z 1 HBG aufgezählten ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit dem Jahre 1971 Hausbesorgerin des Hauses Wien 7. Zieglergasse 61, das aus einem Vorder- und einem Hintertrakt besteht. Der Beklagte ist Eigentümer von 3.088/3.574 Anteilen der Liegenschaft. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 206.734,10 brutto sA. Ihr stehe Hausbesorgerentgelt für die Betreuung von Vorder- und Hintertrakt zuzüglich Liftpauschale zu; darüber hinaus schulde ihr der Beklagte zusätzliches Reinigungsgeld anläßlich der Herstellung ei... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs2 litb
Rechtssatz: § 1 Abs 2 lit b HbG ist nicht anwendbar, wenn das Haus nur zum Teil gewerblichen Tätigkeiten dient. Entscheidungstexte 9 ObA 139/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 9 ObA 139/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0062824 Dokumentnummer JJR_1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Revision der Beklagten auszuführen, daß die stets anwaltlich vertretenen Beklagten in erster Instanz zum Beweise ihrer Gegenforderung lediglich Urkunden anboten (S 36), die, wie das Erstgericht eingehend begründete, nicht geeignet waren, daraus die gewünschten Feststellungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende Woh... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs2HbG §2 Z1
Rechtssatz: Wer die in § 2 Z 1 HbG genannten drei wesentlichen Hausbesorgerpflichten - kumulativ - übernommen hat, erlangt nach herrschender Rechtsprechung die Stellung eines Hausbesorgers; seine Rechtsbeziehungen aus diesem Arbeitsverhältnis richten sich, soweit § 1 Abs 2 HbG nichts anderes bestimmt, nach diesem Gesetz. Dabei ist dem Gesetz auch dann entsprochen, wenn keine Dienstleistungspflichten im vollen Umfang z... mehr lesen...