Der (im Jahr 1975 geborene) Beschwerdeführer ist zivildienstpflichtig. Mit Schreiben vom 16. Juni 1994 beantragte er den Aufschub des Zivildienstes bis zum Schulabschluss (an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Innsbruck) im Juli 1995. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1994 wurde daraufhin gemäß § 14 Z. 1 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG (in der Fassung der Zivildienstgesetz-Novelle 1994) der Antritt des ordentlichen Zivildienstes längstens bis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §10 Abs3;ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0129 E 17. November 1998 VwSlg 15022 A/1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Zivildienstpflichtige - nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse - ua ein Hochschulstudium grundsätzlich erst nach Leistung des Zivildienstes beginnen sollen. ... mehr lesen...
Bei der im Jänner 1999 durchgeführten Stellung des (im Jahr 1979 geborenen) Beschwerdeführers wurde seine Tauglichkeit festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war er Schüler. Auf Grund seiner Zivildiensterklärung vom 28. Dezember 1998 ist er zivildienstpflichtig. Mit einer am 12. Juli 1999 bei der belangten Behörde eingelangten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer den Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes, weil er eine Zusatzprüfung zu seiner Reifeprüfung im Prü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §10 Abs3;ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0129 E 17. November 1998 VwSlg 15022 A/1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Zivildienstpflichtige - nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse - ua ein Hochschulstudium grundsätzlich erst nach Leistung des Zivildienstes beginnen sollen. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1979 geborenen Beschwerdeführers vom 27. März 1998 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß "§ 14 Abs. 1 bis 3 Zivildienstgesetz, BGBl. Nr. 679/1986 idgF" (der Sache nach in der Fassung der ZDG-Novelle 1996, BGBl. Nr. 788) abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Februar 1999, B 273/99, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt un... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs3 idF 1996/788;ZDG 1986 §10 Abs3 idF 1996/788;ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788;ZDGNov 1996 Art3 Z3;
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Begehrens iSd § 10 Abs 3 ZDG und der Beginn des Studiums noch während des ersten Jahres nach Wirksamwerden der Zivildiensterklärung bewirken jedenfalls, dass der behauptete Verlust eines zusätzlichen Semesters ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1977 geborenen Beschwerdeführers vom 12. Oktober 1997 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß "§ 14 Abs. 1 bis 3 Zivildienstgesetz, BGBl. Nr. 679/1986 idgF" abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §10 Abs3;ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Zivildienstpflichtige - nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse - ua ein Hochschulstudium grundsätzlich erst nach Leistung des Zivildienstes beginnen sollen. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Ausl... mehr lesen...