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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
WehrG 1990 §36a Abs3 idF 1996/788;Rechtssatz
Die Unterlassung eines Begehrens iSd § 10 Abs 3 ZDG und der Beginn des Studiums noch während des ersten Jahres nach Wirksamwerden der Zivildiensterklärung bewirken jedenfalls, dass der behauptete Verlust eines zusätzlichen Semesters nicht als bedeutender Nachteil iSd § 14 Abs 2 erster Satz ZDG angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110082.X01Im RIS seit
20.11.2000