Im Oktober 1997 schloss das im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Grundstück Nr. 1795/1 der EZ 3262 der KG K die Punktparzellen .521 bis .525 und .873 bis .882 ein. Die genannten Punktparzellen waren insgesamt mit fünf Wohnblöcken bebaut. Jeder dieser Wohnblöcke umfasste drei Einheiten, welche auf je einer Punktparzelle errichtet waren. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 7. Oktober 1997 bewilligte dieser die Teilung des Grundstückes Nr. 1795/1 der in... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation OberösterreichL83004 Wohnbauförderung Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1994 §21 Abs2 Z1 idF 1998/070;WFG OÖ 1993 §27;WFG OÖ 1993 §6;
Rechtssatz: § 21 Abs 2 Z 1 OÖ BauO setzt voraus, dass das Gebäude nach wohnbauförderungsrechtliche... mehr lesen...
Mit dem, der angefochtenen Erledigung zugrundeliegenden Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Wohnbeihilfe hat sich der Verwaltungsgerichtshof schon in seinen Erkenntnissen vom 14. November 1989, Zl. 89/05/0076, und vom 5. Februar 1991, Zl. 90/05/0124, auseinandergesetzt. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 9. März 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrif... mehr lesen...
Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WFG OÖ 1990 §22;WFG OÖ 1990 §6;
Rechtssatz: Die österreichische Rechtsordnung sichert dem Bürger keinen Rechtsanspruch darauf, daß bisher im Rahmen des öffentlichen Rechts getroffene Förderungsregelungen auch künfti... mehr lesen...
Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;WFG OÖ 1990 §22;WFG OÖ 1990 §6;
Rechtssatz: Durch das WFG 1990 wurde die Gewährung einer Wohnbeihilfe aus der Hoheitsverwaltung und damit auch aus der Kontrolle durch den VwGH herausgenommen. Daher ist die Erledigung der belangten Behörde, mit der sie einen zumutbaren Wohnun... mehr lesen...