Mit Ansuchen vom 11. März 1993 hatte der Beschwerdeführer die Weitergewährung einer Wohnbeihilfe beantragt, die ihm vormals bereits bescheidmäßig zuerkannt worden war. Mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Erledigung wurde das Ansuchen mit der Begründung: abgewiesen, daß der zumutbare Wohnungsaufwand als gegeben erachtet werde. Nach der sprachlichen Textierung (Abweisung des Ansuchens und Einstellung des Verfahrens) beurteilte der Beschwerdeführer die angefochtene Erledigung als eine... mehr lesen...
Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art131;VwGG §34 Abs1;WFG Bgld 1991 §1 Abs2;WFG Bgld 1991 §34 Abs1;WFG Bgld 1991 §38 Abs3;WFG Bgld 1991 §73 Abs4;
Rechtssatz: Aufgrund der Bestimmungen des § 1 Abs 2, § 34 Abs 1 und § 73 Abs 4 Bgld WFG 1991 iZm der Entstehungsgeschichte des Bgld WFG 1991 ist davon a... mehr lesen...
Mit dem, der angefochtenen Erledigung zugrundeliegenden Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Wohnbeihilfe hat sich der Verwaltungsgerichtshof schon in seinen Erkenntnissen vom 14. November 1989, Zl. 89/05/0076, und vom 5. Februar 1991, Zl. 90/05/0124, auseinandergesetzt. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 9. März 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrif... mehr lesen...
Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;WFG OÖ 1990 §33 Abs4;WFG OÖ 1990 §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 34 Abs 1 OÖ WFG 1990 trat dieses Gesetz mit 1. Juli 1990 in Kraft. In den Übergangsbestimmungen des § 33 OÖ WFG findet sich im Absatz 4 betreffend Wohnbeihilfen nur die Regelung, daß die im Zeitpunkt des Inkrafttre... mehr lesen...