Entscheidungen zu § 32 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/5 90/05/0124

Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers um Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß § 32 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, und der Verordnung der OÖ Landesregierung, LGBl. Nr. 31/1985, abgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, daß eine Wohnbeihilfe in der Höhe zu gewähren sei, die sich aus dem Unterschied zwischen den Kosten des Wohnungsaufwandes für die angemessene Nutzfläche im Sinne des Gesetzes und dem sich aus der in der Anlag... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.02.1991

RS Vwgh 1991/2/5 90/05/0124

Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z10;WFG 1984 §32;WohnbeihilfenV OÖ 1985 §1 Abs4;
Rechtssatz: Es ist rechtswidrig, eine Abfertigung, also eine einmalige Zahlung im Jahre 1987 bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse im Jahre 1988 zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990050124.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.02.1991

RS Vwgh 1989/11/28 88/05/0099

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z11;WFG 1984 §32;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, welche Personen mit dem Mieter in gemeinsamem Haushalt leben, kommt es nicht allein auf den tatsächlichen Lebensschwerpunkt an, sondern auch darauf, ob der Unterhalt der betreffenden Person aus einer gemeinsamen "Kasse" mit dem Mieter gedeckt wird. Dies stimmt auch mit dem Regelungszweck des § 32 WFG überein, wonach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1989

RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0076

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §13 Abs3;WFG 1984 §32;WFG 1984 §38;
Rechtssatz: Eine Zurückweisung eines Antrages nach § 13 Abs 3 AVG entspricht nur dann dem Gesetz, wenn der ASt vorher nachweislich die Möglichkeit hatte, seinen Antrag zu verbessern (hier: Antrag auf Gewährung einer Wohnbeihilfe). Schlagworte Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1989

RS Vwgh 1988/5/31 87/05/0156

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §32;WFG 1984 §55;
Rechtssatz: Gem § 55 WFG 1984 hat das Land zum Wohnungsaufwand in Miet- und Genossenschaftswohnungen, deren Errichtung u.a. nach dem WFG 1968 gefördert wurde, in sinngem Anwendung der Bestimmungen des WFG 1984 Wohnbeihilfe zu gewähren. Wird daher der Bescheid, mit dem eine monatl Wohnbeihilfe gewährt wird, zutreffend auf § 32 WFG 1984 gestützt, so verl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

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