Index
L83004 Wohnbauförderung OberösterreichNorm
WFG 1984 §2 Z10;Rechtssatz
Es ist rechtswidrig, eine Abfertigung, also eine einmalige Zahlung im Jahre 1987 bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse im Jahre 1988 zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050124.X01Im RIS seit
05.02.1991