Entscheidungen zu § 22 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/2 97/16/0269

Am 16. Mai 1986 schlossen die Bauhilfe, Gemeinnützige GmbH (als Wohnungseigentumsorganisator, auch "Gesellschaft" genannt) und die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (als Wohnungseigentumsbewerberin) betreffend das im Vertrag in § 2 Abs. 1 näher bezeichnete Geschäftslokal Top Nr. 1 (Nutzfläche ca. 642,37 m2) in der auf der Liegenschaft EZ 79, KG Meidling, in Errichtung befindlichen Wohnhausanlage eine als "Anwartschaftsvertrag" bezeichnete, 34 Seiten umfassende Vereinbarung, die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1998

RS Vwgh 1998/7/2 97/16/0269

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: ABGB §696;GrEStG 1955 §16 Abs2;WEG 1975 §23 Abs1;WFG 1968 §22;
Rechtssatz: Das im § 22 WFG 1968 normierte (und grundbücherlich abgesicherte) Veräußerungsverbot ist nicht als Bestimmung aufzufassen, wonach der Erwerb des betreffenden Liegenschaftsanteils der Genehmigung der Fondsbehörde b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1998

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/05/0112

Mit dem, der angefochtenen Erledigung zugrundeliegenden Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Wohnbeihilfe hat sich der Verwaltungsgerichtshof schon in seinen Erkenntnissen vom 14. November 1989, Zl. 89/05/0076, und vom 5. Februar 1991, Zl. 90/05/0124, auseinandergesetzt. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 9. März 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/05/0112

Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WFG OÖ 1990 §22;WFG OÖ 1990 §6;
Rechtssatz: Die österreichische Rechtsordnung sichert dem Bürger keinen Rechtsanspruch darauf, daß bisher im Rahmen des öffentlichen Rechts getroffene Förderungsregelungen auch künfti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/05/0112

Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;WFG OÖ 1990 §22;WFG OÖ 1990 §6;
Rechtssatz: Durch das WFG 1990 wurde die Gewährung einer Wohnbeihilfe aus der Hoheitsverwaltung und damit auch aus der Kontrolle durch den VwGH herausgenommen. Daher ist die Erledigung der belangten Behörde, mit der sie einen zumutbaren Wohnun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

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