Norm: 11.StVDG §4
Rechtssatz: Diese Bestimmung konnte nur für den Fall der Doppelstaatsbürgerschaft von Bedeutung sein. Es kann nicht der Umkehrschluß gezogen werden, daß alle Personen, die nicht Jugoslawen waren und später die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, anspruchsberechtigt seien. Entscheidungstexte 7 Ob 67/64 Entscheidungstext OGH 13.05.1964 7 Ob 67/64 ... mehr lesen...
Norm: 1.StVDG §41.StVDG §51.StVDG §61.StVDG §71.StVDG §81.StVDG §9
Rechtssatz: Ist eine Sache, die früher dem Deutschen Reich oder einer seiner Einrichtungen gehört hat, auf Grund des Staatsvertrages auf die Republik Österreich übergegangen, kann sie nicht für Forderungen aus dem Erwerbsgeschäft des Deutschen Reiches in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 89/59 Entscheid... mehr lesen...
Norm: 1.StVDG §41.StVDG §51.StVDG §61.StVDG §71.StVDG §81.StVDG §9
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 4 bis 9 des 1.StVDG. Entscheidungstexte 3 Ob 89/59 Entscheidungstext OGH 10.03.1959 3 Ob 89/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0072918 Dok... mehr lesen...
Norm: HGB §131.StVDG §41.StVDG §7
Rechtssatz: Damit eine Verbindlichkeit als zu dem übergegangenen Vermögensrecht gehörig im Sinne des § 7 Abs 1 des 1.StVDG anzusehen ist, genügt nicht bloß ein rechtlicher Zusammenhang zwischen übernommenen Aktiven und Verbindlichkeit aus der Zeit vor der Inanspruchnahme, sondern es muß sich um einen wirtschaftlichen Zusammenhang handeln. Auch bei Zweigniederlassungen deutscher Unternehmungen sind die Verbindli... mehr lesen...