Norm: 11.StVDG §2 Abs3
Rechtssatz: Wenn nach dem Recht der FVR Jugoslawien eine Haftung für Schulden besteht, so könnte nur dann davon gesprochen werden, daß die Rechte des Antragstellers von der Enteignungsmaßnahme betroffen wurden, wenn dies ausdrücklich ausgesprochen worden ist oder wenn die zuständigen Stellen die Zahlung mit der
Begründung: abgelehnt haben, daß dem Antragsteller als Österreicher im Hinblick auf die Bestimmungen des Staatsve... mehr lesen...
Norm: 11.StVDG §111.StVDG §2 Abs3ZPO §503 Z4 E4c1
Rechtssatz: Ob Vermögenschaften von der FVR Jugoslawien auf deren Gebiet gemäß Art 27 § 2 des Staatsvertrages mit Wirkung vom 28.11.1955 liquidiert wurden, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Entscheidungstexte 7 Ob 254/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 7 Ob 254/65 7 Ob 370/... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Sudetendeutscher und hatte in Jugoslawien Vermögen, das nach Kriegsende beschlagnahmt wurde. Er besaß bis 1938 die tschechische Staatsbürgerschaft, anschließend die reichsdeutsche Staatsbürgerschaft. Seit 31. 1. 1950 ist er österreichischer Staatsbürger. Er beantragt die Gewährung einer Entschädigung nach dem 11. Staatsvertragsdurchführungs- gesetz für sein in Jugoslawien verloren gegangenes Vermögen. Der Antrag wurde vom Erstgericht abgewiesen, sei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Art 27 Abs 2 (richtig § 2) des Österr. Staatsvertrages gestützte Entschädigungsbegehren ab und trug dem Erstantragsteller auf, der Antragsgegnerin die Verfahrenskosten zu ersetzen. Es stellte fest, beide Antragsteller seien ursprünglich österr. Staatsbürger gewesen, haben im Jahre 1930 die jugoslawische Staatsbürgerschaft erworben und erst im Jahre 1947 wieder die österr. Staatsbürgerschaft erhalten. Ihr in Jugoslawien befindliches Vermögen s... mehr lesen...
Norm: StV 1955 Art27 §211.StVDG §111.StVDG §2 Abs3
Rechtssatz: Beachtlichkeit der "Anleitung" des jugoslawischen Bundessekreteriates für Finanzen vom 29.01.1958, Amtsblatt Nr. 4/1958, betreffend österreichische Vermögenschaften in Jugoslawien. Keine Entschädigungspflicht der Republik Österreich auf Grund des Art 27 § 2 Staatsvertrag, soweit österreichisches Vermögen von der föderativen Volksrepublik Jugoslawien nicht gemäß dieser Bestimmung mit... mehr lesen...